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Kindergeld-Auszahlung 2025: Termine und Höhe im Überblick


Endziffer entscheidend
Das sind die Auszahlungstermine des Kindergeldes 2025

Von t-online, cch, sms, sah

Aktualisiert am 18.02.2025Lesedauer: 5 Min.
Kindergeld: Für jeden Monat gibt es feste Auszahlungstermine.Vergrößern des Bildes
Kindergeld: Für jeden Monat gibt es feste Auszahlungstermine. (Quelle: nd3000/dpa)
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Nach Bewilligung des Antrags wird das Kindergeld monatlich zu einem bestimmten Zeitpunkt auf das Konto überwiesen. Wann genau sind die Auszahlungstermine?

Wenn Ihr Kindergeldantrag bewilligt worden ist, dann können Sie mit einer regelmäßigen Überweisung rechnen. Diese erfolgt jeden Monat an einem bestimmten Tag. Welcher das ist, können Sie an der Kindergeldnummer ablesen. Sie ist auf Ihren Kontoauszügen oder auf den Schreiben der Familienkasse zu finden. Den genauen Überweisungstag für den jeweiligen Monat bestimmt die Endziffer der Nummer.

Ein Beispiel für eine Kindergeldnummer

Kindergeldnummer Beispiel: 123FK835453

  • 123 ist der Code für die zuständige Familienkasse
  • FK steht für "Feste Kindergeldnummer"
  • 83545 ist die Kindergeldnummer der Familie
  • 3 ist die Endziffer, die den Tag der monatlichen Überweisung laut Tabelle bestimmt

Zur Kindergeldauszahlung 2025 ist für Sie also nur die Endziffer wichtig. In diesem Beispiel bestimmt die 3 die Auszahlungstermine für die jeweiligen Monate. Beispielsweise wird im Dezember 2025 bei einer Kindergeldnummer mit der Endziffer 3 das Geld am 9. des Monats überwiesen. Alle weiteren Auszahlungstermine können Sie unserer Tabelle (unten) entnehmen.

Je niedriger die Endziffer der Kindergeldnummer ist, desto früher im Monat bekommen Sie das Geld überwiesen.

Info: Auch bei mehreren Kindern bekommt eine Familie nur eine Kindergeldnummer zugewiesen.

Auszahlungstermine Kindergeld 2025

Endziffer der KindergeldnummerAuszahlung durch Familienkasse
08. Januar 5. Februar 5. März 3. April 6. Mai 4. Juni 3. Juli 5. August 3. September 7. Oktober 5. November 3. Dezember
18. Januar 7. Februar 6. März 7. April 7. Mai 5. Juni 4. Juli 6. August 5. September 7. Oktober 6. November 4. Dezember
210. Januar 10. Februar 7. März 9. April 8. Mai 6. Juni 7. Juli 7. August 8. September 9. Oktober 7. November 5. Dezember
313. Januar 12. Februar 10. März 10. April 12. Mai 11. Juni 9. Juli 8. August 10. September 10. Oktober 11. November 8. Dezember
414. Januar 13. Februar 12. März 11. April 13. Mai 12. Juni 10. Juli 12. August 11. September 13. Oktober 12. November 9. Dezember
515. Januar 14. Februar 13. März 14. April 14. Mai 13. Juni 11. Juli 14. August 15. September 14. Oktober 13. November 10. Dezember
616. Januar 17. Februar 14. März 15. April 16. Mai 16. Juni 14. Juli 15. August 16. September 16. Oktober 14. November 11. Dezember
717. Januar 18. Februar 17. März 16. April 19. Mai 17. Juni 17. Juli 18. August 17. September 17. Oktober 17. November 12. Dezember
822. Januar 19. Februar 18. März 17. April 21. Mai 18. Juni 18. Juli 19. August 18. September 20. Oktober 18. November 15. Dezember
923. Januar 21. Februar 20. März 23. April 22. Mai 23. Juni 21. Juli 21. August 19. September 21. Oktober 20. November 16. Dezember

Kindergeld: Auszahlungstermine Beamte und Angestellte öffentlicher Dienst

Beamte und Angestellte des öffentlichen Diensts bekommen das Kindergeld nicht von den Familienkassen ausgezahlt. Sie müssen sich stattdessen an ihre Gehalts- und Besoldungsstelle wenden. Das Kindergeld wird dann zusammen mit den monatlichen Bezügen überwiesen.

Beamte erhalten die entsprechenden Antragsformulare beim Dienstherren und können ihre Fragen mit der Personalabteilung klären.

Höhe des Kindergeldes 2025: Wie viel gibt es?

Bereits 2023 wurden die Beträge angehoben, 2025 gibt es noch einmal mehr Geld. Seither bekommen Eltern 255 Euro monatlich pro Kind. Eine Staffelung nach der Anzahl der Kinder gibt es nicht mehr.

Das Kindergeld wird regulär für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt (für Kinder über 18 Jahren gelten besondere Regelungen).

Kinderzuschlag soll Familien vor Armut bewahren

Für Familien mit geringem Einkommen gibt es zudem die Möglichkeit, zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag zu erhalten. Dieser ist eine Ergänzungsleistung und soll verhindern, dass Familien mit Kindern in den Hartz-IV-Bezug rutschen.

Sind Eltern in der Lage, mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Unterhalt, nicht aber den der Kinder zu decken, können sie den Zuschlag beantragen. Der höchstmögliche Kinderzuschlag beträgt für jedes im Haushalt lebende Kind seit Januar 2025 monatlich 297 Euro.

Anspruch und Antrag auf Kindergeld

Der Antrag auf Kindergeld muss von einer anspruchsberechtigten Person mit Vorlage der Geburtsurkunde schriftlich beantragt werden. Dies geschieht bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Dort erhält man auch die entsprechenden Vordrucke.

Hat das Kind bereits das 18. Lebensjahr überschritten, sind zudem weitere Nachweise vorzulegen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres bleibt der Kindergeldanspruch weiterhin bestehen, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet ist. Im Fall der Arbeitslosigkeit des Kindes wird das Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr weiter gezahlt. Bei einer Ausbildung werden Leistungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres verlängert.

Bei allen Anträgen müssen die steuerlichen Identifikationsnummern des Antragstellers und des Kindes unbedingt angegeben werden. Wer seine Steuer-Identifikationsnummer vergessen hat oder sie nicht mehr findet, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern erneut schriftlich anfordern.

Eine telefonische Auskunft oder Mitteilung per Mail ist nicht möglich. Die Nummer wird per Post zugesendet. Für Neugeborene erhält der Berechtigte die Steuer-Identifikationsnummer automatisch.

Kindergeld in der Ausbildung

Während einer Ausbildung können volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld beziehen. Zumindest dann, wenn sie sich in einer betrieblichen Berufsausbildung oder in einem Studium befinden.

Dabei gilt eine Ausbildung als berücksichtigungsfähig, wenn diese auch ernsthaft betrieben wird. Bei einer Unterrichtszeit von zehn Wochenstunden gehen die Behörden von einer ernsthaft angestrebten Ausbildung aus. Sollte die Wochenstundenanzahl darunter liegen, muss nachgewiesen werden, dass ein entsprechender Zeitaufwand durchgeführt wurde; beispielsweise durch praktische Übungen sowie Vor- und Nachbereitung.

Sollte sich der Auszubildende zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden, wie Abitur und anschließendem Studium, kann das Kindergeld höchstens für vier Monate weitergezahlt werden.

Kindergeld beim Praktikum

Haben Praktikanten Anspruch auf Kindergeld? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. Bei Minderjährigen ist der Kindergeldbezug an keine Bedingungen geknüpft, weshalb jugendliche Praktikanten in jedem Fall bis zum 18. Lebensjahr bezugsberechtigt sind. Ab Erreichen der Volljährigkeit prüft die Familienkasse, ob die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch noch vorliegen.

Damit Kindergeld weiter gezahlt wird, muss das Praktikum anerkannt sein. Dies ist der Fall, wenn

  • die Ausbildungsstelle ein Pflichtpraktikum vorschreibt,
  • die Ausbildungsstelle ein Praktikum als fachliche Voraussetzung empfiehlt oder
  • das Praktikum die Zugangsvoraussetzung für die Berufsausbildung oder das Studium ist.

Kindergeld für behinderte Kinder

Eltern von behinderten Kindern, die älter als 18 Jahre sind, können ohne Altersbeschränkung weiter Kindergeld beziehen, wenn das Kind wegen seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung seinen notwendigen Lebensbedarf nicht selbst bestreiten kann.

Die Behinderung muss allerdings vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein.

Kindergeld für verheiratete Kinder in der Ausbildung

Auch für verheiratete Kinder gilt der Anspruch auf Kindergeld, sofern sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich noch in der Erstausbildung befinden. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viel das Kind verdient und was der Ehegatte eventuell an Unterhaltsanspruch erhebt.

Kann ich rückwirkend Kindergeld beantragen?

Kindergeld kann seit Januar 2018 nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragt werden. Zuvor war das rückwirkend für vier Jahre möglich. Das heißt, Kindergeld kann nur einige Monate später nachträglich gezahlt werden.

Das waren die Kindergeldsätze der vergangenen Jahre

Das Kindergeld hat sich nicht nur 2025 erhöht, es steigt kontinuierlich seit 2010, wie Sie in dieser Tabelle erkennen können:

ab 2010ab 2015ab 2016ab 2017ab 2018ab 2019ab 2021ab 2023seit 2025
1. und 2. Kind184 Euro188 Euro190 Euro192 Euro194 Euro204 Euro219 Euro250 Euro255 Euro
3. Kind190 Euro194 Euro196 Euro198 Euro200 Euro210 Euro225 Euro250 Euro255 Euro
ab dem 4. Kind215 Euro219 Euro221 Euro223 Euro225 Euro235 Euro250 Euro250 Euro255 Euro

Einkommensgrenzen beim Kindergeld

Alternativ zum Kindergeld gibt es den Kinderfreibetrag. Wer den Kinderfreibetrag beansprucht, verzichtet auf die monatlichen Kindergeldzahlungen. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn die Eltern über ein hohes Einkommen verfügen. In solchen Fällen ist die steuerliche Entlastung durch den Kinderfreibetrag häufig höher als die Zahlungen des Kindergeldes.

Der Kinderfreibetrag für Familien liegt für 2025 insgesamt bei 9.600 Euro. Es handelt sich dabei um eine Zusammensetzung aus dem Kinderfreibetrag von 3.336 Euro je Elternteil (verdoppelt entspricht das 6.672 Euro) und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung, was 1.464 Euro je Elternteil entspricht (verdoppelt 2.928 Euro).

Für 2024 betrug der reine Kinderfreibetrag nur 6.384 Euro, für 2023 waren es sogar nur 6.024 Euro.

Seit 2012 ist es für volljährige Kinder und ihre Eltern nicht mehr erforderlich, für das Kindergeld Erklärungen und Belege zum Einkommen der Kinder einzureichen. Erst bei einer ersten Berufsausbildung muss nachgewiesen werden, dass das Kind neben der Ausbildung nicht mehr als 20 Stunden in der Woche erwerbstätig ist.

Antrag auf Abzweigung für Studis und Azubis

Das Kindergeld muss nicht grundsätzlich an die Eltern überwiesen werden. Vor allem für Kinder, die selbst auf das Geld angewiesen sind – das sind besonders Studenten und Auszubildende –, kann es von Vorteil sein, wenn ein sogenannter Antrag auf Abzweigung gestellt wird. Damit lässt sich veranlassen, dass das Kindergeld direkt an das Kind ausgezahlt wird.

Die Ausnahme bei der Kindergeldauszahlung

Sollte das Kindergeld jedoch nicht durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt werden, sondern durch eine Gehalts- oder Besoldungsstelle des öffentlichen Dienstes, erfolgt die Zahlung zusammen mit dem Lohn oder Gehalt für den jeweiligen Monat.

Verwendete Quellen

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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