Unbekannte Hilfe Diese staatliche Entlastung lassen sich viele entgehen
Hunderttausende Haushalte könnten sich finanzielle Hilfe vom Staat holen, tun das aber nicht. Denn die wenigsten scheinen von der Leistung zu wissen.
In Zeiten hoher Lebenshaltungskosten zählt eigentlich jeder Euro. Trotzdem wird ein staatliches Instrument von weniger Menschen genutzt, als es möglich wäre: der sogenannte Kinderzuschlag. Er ist für Familien mit sehr kleinem Einkommen gedacht, die aber kein Bürgergeld beziehen.
Ab 600 Euro brutto bei Alleinerziehenden und 900 Euro bei Paaren kann der Kinderzuschlag zusätzlich zum Kindergeld beantragt werden und beträgt seit 2025 monatlich maximal 297 Euro pro Kind – je höher das Einkommen, desto weniger. Ob Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, können Sie mit dem KiZ-Lotsen der Bundesagentur für Arbeit ermitteln.
Kinderzuschlag gewinnt an Bekanntheit
Immerhin: Die Leistung scheint in den vergangenen Jahren bekannter geworden zu sein. Allein 2024 hat sich die Zahl der Empfänger um 30 Prozent auf 1,3 Millionen Kinder erhöht. "Seit Oktober 2023 werden konstant über eine Million Kinder mit dem Kinderzuschlag erreicht", sagte ein Sprecher des Ministeriums t-online.
Als Grund macht das Bundesfamilienministerium die öffentliche Debatte um die Kindergrundsicherung aus, die durch das Scheitern der Ampelkoalition in der aktuellen Legislaturperiode nicht mehr zustande gekommen war.
Schwierige Datenlage
Einschränkend wird hinzugefügt, dass sich Schätzungen zur Anzahl der Fälle, die ihren Anspruch nicht wahrnehmen, aktuell schwierig gestalten. Denn: Die aktuellsten Daten für derartige Schätzungen wurden dem Sprecher zufolge während der Corona-Zeit oder kurz danach erhoben und weisen daher Verzerrungen und Sondereffekte auf.
Zuletzt hatte das Ministerium geschätzt, dass der Kinderzuschlag im Dezember 2022 an rund 35 Prozent der anspruchsberechtigten Kinder ging. Damals war er für knapp 800.000 Kinder ausgezahlt worden.
- Schriftliche Antwort des Bundesfamilienministeriums
- arbeitsagentur.de: "Kinderzuschlag: Anspruch, Höhe und Dauer"
- arbeitsagentur.de: "KiZ-Lotse: Anspruch auf Kinderzuschlag prüfen"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa