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Kann der Nachbar den Sichtschutz verbieten? Das gilt


Regelungen
Kann der Nachbar den Sichtschutz verbieten? Das gilt

Bei manchen baulichen Veränderungen an der Grundstücksgrenze ist eine Absprache mit Ihrem Nachbarn nötig. Auch bei einem Sichtschutz? Wir klären auf.

08.11.2024|Lesedauer: 2 Min.
Juliane Neutsch
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Sie wollen sich ungestört in Ihrem Garten aufhalten, ohne dass der Nachbar Ihnen auf den Teller schauen kann? Dann ist ein Sichtschutz die richtige Lösung. Auch wenn der Nachbar vielleicht andere Vorstellungen hat, darf er diesen nicht verbieten. Wir erklären Ihnen, wie die Regeln genau lauten.

Buchenhecke.Vergrößern des Bildes
Buchenhecken bilden oft einen schönen Sichtschutz. (Quelle: imago-images-bilder)

Darf mein Nachbar den Sichtschutz verbieten?

Sie müssen sich keine Sorgen um Ihre Privatsphäre machen: Ihr Nachbar kann Ihnen nicht per se verbieten, einen Sichtschutz an der Grundstücksgrenze zu errichten. Doch es gibt bestimmte Vorgaben, an die Sie sich halten müssen. Um den Frieden in der Nachbarschaft zu wahren, lohnt es sich grundsätzlich, ein Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen. Berichten Sie ihm am besten von Ihrem Vorhaben und bitten höflicherweise um Zustimmung.

Darauf müssen Sie beim Sichtschutz achten

Je nach Bundesland und Gemeinde können die Regelungen für den Sichtschutz abweichen. Informieren Sie sich daher vorab, was erlaubt ist. Grundsätzlich gilt:

  • Sie haben beim Sichtschutz die Wahl zwischen einer Hecke, einem Zaun oder Paneelen.
  • Die Höhe des Sichtschutzes wird jedoch durch die örtliche Bausatzung oder das Nachbarrecht bestimmt. Je dichter der Sichtschutz am Nachbargrundstück ist, desto niedriger muss dieser sein.
  • Meist liegt die maximale Höhe des Sichtschutzes zwischen 1,60 und 2 Metern. Der Abstand zum Nachbarn muss mindestens bei 50 Zentimetern liegen, wenn der Bebauungsplan nichts Anderes vorschreibt.

Wie hoch ein blickdichter Zaun zum Nachbarn sein darf

Sie können auch Zäune als Sichtschutz nutzen, beispielsweise wenn Sie einen Doppelstabmattenzaun mit Sichtschutzstreifen verwenden. Informieren Sie sich in Ihrer Gemeinde über die maximal erlaubte Höhe. Als Richtlinie gilt, dass Zäune, die einen Sichtschutz bieten, maximal 1,70 Meter bis 1,90 Meter hoch sein dürfen. Zeigt Ihr Zaun zur Straße, darf dieser 1,80 Meter hoch sein.

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