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Nachbar baut Zaun auf Grenze: Braucht er das Einverständnis?


Friedliche Konfliktlösung
Nachbar baut Zaun auf Grenze ohne Zustimmung: Rechtslage

Ihr Nachbar baut ohne Ihre Zustimmung einen Zaun auf der Grenze Ihres Grundstücks. Doch braucht er Ihr Einverständnis? Wir klären auf.

14.01.2025 - 09:50 Uhr|Lesedauer: 3 Min.
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Es wirkt fast so, als wollte Ihr Nachbar einen Streit vom Zaun brechen – zumindest wenn er diesen ohne Ihre Zustimmung auf die Grenze setzt. Wann er das darf und wie Sie bei Gesetzeswidrigkeiten am besten reagieren, erfahren Sie hier.

Gartenzaun: Achten Sie beim Bau auf die Maximalhöhe, um einen Streit mit Ihrem Nachbarn zu vermeiden.Vergrößern des Bildes
Gartenzaun: Achten Sie beim Bau auf die Maximalhöhe, um einen Streit mit Ihrem Nachbarn zu vermeiden. (Quelle: VM_Studio/getty-images-bilder)

Nachbar baut Zaun auf Grenze: Wann das ohne Zustimmung geht

Baut Ihr Nachbar ohne Ihre Zustimmung einen Zaun auf Ihre Grundstücksgrenze, kann das leicht für Verärgerung sorgen. Doch bevor Sie Ihre Gefühle hochkochen lassen und Ihrem Nachbarn deshalb die Leviten lesen, sollten Sie die Rechtslage kennen.

Je nach Baurecht einer Kommune gibt es unterschiedliche Vorgaben, die immer Vorrang vor allgemeinen Regelungen und den vom Bundesland vorgeschriebenen Nachbarschaftsrechten haben. Grundsätzlich darf Ihr Nachbar allerdings einen Zaun setzen, wenn dieser einen Abstand von 50 Zentimetern zum Nachbargrundstück hat und die Höhe von 1,50 Meter nicht überschreitet. Je nach Gemeinde können andere Maße wie eine Höhe von 1,20 Meter gelten.

Doch dies ist der Richtwert bei Zäunen bzw. sogenannten "toten Einfriedungen", die eine Abgrenzung nach außen hin bedeuten, um wortwörtlich seinen Frieden vor anderen zu haben. Ihre Zustimmung braucht es unter diesen Bedingungen nicht.

Wann Sie Ihre Zustimmung geben müssen

Baut Ihr Nachbar nun einen Zaun direkt auf der Grenze, beziehungsweise so, dass er diese Mindestabstandsgröße unterschreitet, muss er eine Genehmigung einholen. In der Regel erfolgt das bei der Gemeinde und, abhängig vom Bundesland, auch bei Ihnen.

So ist es in Berlin, Brandenburg und Niedersachsen für Ihre Nachbarn sogar verpflichtend, ihr Grundstück auf der rechten Seite einzuzäunen (Rechtseinfriedungspflicht). In anderen Bundesländern, beispielsweise in Thüringen, Schleswig-Holstein, dem Saarland und Hessen sind Sie dagegen nur dazu verpflichtet, wenn der Nachbar darum bittet.

Haben Sie nicht um die Grundstücksbegrenzung gebeten, müssen Sie in Sachsen, Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg, in denen keine Einfriedungspflicht besteht, aber Ihre Zustimmung geben. Für Sie bedeutet das im gleichen Atemzug dann aber auch, dass Sie sich an den Kosten und der Pflege des Zaunes auf Ihrer Grenze beteiligen müssen.

So reagieren Sie auf den Grenzzaun des Nachbarn

Hat Ihr Nachbar alle nötigen Regeln befolgt, regen Sie sich umsonst auf. Überschreitet er mit dem Zaun – ohne Ihre Zustimmung – aber Grenzen, sodass sich der Zaun auf Ihrem Grundstück befindet oder durch eine zu große Höhe Schatten wirft, können Sie dagegen vorgehen.

  • Suchen Sie im besten Fall immer erst einmal das Gespräch mit Ihrem Nachbarn. Kommunizieren Sie freundlich, ist Ihr Gegenüber eher bereit, Ihren Standpunkt anzuhören und Ihnen eventuell entgegenzukommen.
  • Klären Sie, wo genau die Grundstücksgrenzen verlaufen. Sind die noch nicht eindeutig markiert, sollten Sie das Katasteramt für eine Vermessung involvieren.
  • Schränkt der Zaun Ihres Nachbarn Sie in Ihrer Lebensqualität wirklich ein, beispielsweise durch übermäßigen Schatten, können Sie eventuell verlangen, dass dieser wieder entfernt wird oder den rechtlich vorgegebenen Maßen entspricht.
  • Immer mit dem Anwalt oder einer Anwältin zu drohen, stellt nicht gerade den Frieden zwischen Nachbarn her. Befindet sich der Zaun Ihres Nachbarn allerdings auf Ihrem Grundstück oder verstößt gegen Richtlinien, könnte ein Fall von Hausfriedensbruch vorliegen. Zeigt Ihr Nachbar keine Einsicht, können Sie natürlich rechtlich gegen den Grenzzaun vorgehen.

Bevor Sie aber rechtliche Schritte einleiten, sollten Sie genau ins Baurecht Ihrer Kommune schauen: Ihr Nachbar braucht Ihre Zustimmung für einen Zaun nur, wenn er die vorgegebenen Maße über- und Abstände unterschreitet.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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