Die Rechtslage Nachbar weigert sich, die Hecke zu schneiden – und jetzt?

Wuchernde Hecken führen oft zu Konflikten zwischen Nachbarn. Gesetzliche Regelungen und kommunikativer Austausch sind entscheidend, um Streit zu vermeiden.
Hecken dienen vielfach der Markierung einer Grundstücksgrenze sowie dem Sicht- und Lärmschutz für die Nachbarn. Eine Hecke hat jedoch auch Nachteile: Sie muss gepflegt werden. Ein regelmäßiger Heckenschnitt ist nicht nur für die langfristige Gesunderhaltung der Pflanze erforderlich, sondern auch, damit sie nicht zu hoch wächst und dann gegen das Nachbarschaftsrecht verstößt.
Doch der Heckenschnitt ist mühsam und nicht jeder hat Zeit und Lust auf diese Arbeit. Der Wildwuchs kann daher schnell zum Ärgernis der Nachbarn werden. Was können Sie dagegen tun, wenn Ihr Nachbar sich nicht um seine Thuja (Lebensbaum), den Kirschlorbeer oder die Hainbuche kümmert?
Heckenschnitt nur mit Erlaubnis
Grundsätzlich gilt, dass derjenige, auf dessen Grundstück die Hecke wächst, diese auch schneiden und pflegen muss. Wenn die Äste der Hecke über die Grundstücksgrenze wachsen und Ihre Pflanzen beeinträchtigen, dürfen Sie nicht eigenmächtig zur Schere greifen. Denn das Schneiden der Hecke ist ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Nachbarn verboten. Es gibt jedoch Ausnahmen, die wir Ihnen in diesem Artikel hier erklären.
Das bedeutet also, dass Sie Ihren Nachbarn ansprechen müssen, wenn er seine Hecke schneiden soll. Dafür können Sie ihm sogar eine Frist setzen (§ 910 BGB). Idealerweise schriftlich, damit Sie ein Beweismittel haben.
Lässt der Nachbar die Frist ungenutzt verstreichen, können Sie die Äste, die von seiner Hecke auf Ihr Grundstück ragen und Sie beeinträchtigen, abschneiden. Wenn allerdings die Äste der Hecke Sie beziehungsweise die Nutzung Ihres Grundstücks nicht behindern, dürfen Sie die Äste nicht abschneiden.
Juristen raten jedoch, vor dem Griff zur Heckenschere erneut das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen und ihm mitzuteilen, dass nun ein Rückschnitt Ihrerseits erfolgt.
- gesetze-im-internet.de "§ 910 Überhang BGB"
- ra-kotz.de "Hecke vom Nachbarn schneiden – diese Strafen können folgen"