Verbreitete Viruserkrankung Wann Krankenkassen Ihre Gürtelrosen-Impfung bezahlen
Jährlich erkranken mehr als 300.000 Menschen an Gürtelrose. Krankenkassen tragen nun die Kosten, wenn Sie sich gegen die Virusinfektion impfen lassen – aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Impfungen gegen die Virusinfektion Gürtelrose bekommen Menschen ab 60 Jahren künftig von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt – bei erhöhter Gefährdung schon ab 50 Jahren.
Im Alter nimmt Risiko für Erkrankung zu
Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten (G-BA), Krankenkassen und Kliniken, wie das Gremium mitteilt. Es kam einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission nach. Berücksichtigt werde so das mit dem Alter zunehmende Risiko für schwere Verläufe. Ab 50 Jahren impfen lassen sollten sich Menschen mit Grunderkrankungen wie chronischen Darmentzündungen, Nierenschwäche oder Diabetes.
In Deutschland sind nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) zwei Impfstoffe gegen Herpes zoster für Personen ab 50 Jahren zugelassen, seit 2013 ein Lebendimpfstoff und seit 2018 ein Totimpfstoff. Der Herpes-zoster-Lebendimpfstoff werde von der Ständigen Impfkomission STIKO aufgrund der eingeschränkten Wirksamkeit und seiner begrenzten Wirkdauer nicht für die Standardimpfung empfohlen. Außerdem sei der Lebendimpfstoff nicht zur Impfung von Personen mit geschwächtem Immunsystem geeignet, so das RKI.
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Gürtelrose oder Herpes zoster wird durch ein Virus ausgelöst. In Deutschland erkranken nach Angaben des RKI jährlich mehr als 300.000 Menschen daran, rund fünf Prozent davon schwer.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Nachrichtenagentur dpa