Hartnäckiger Grippevirus Patientenbeauftragte: Kassen sollten Vierfachimpfung gegen Grippe bezahlen
Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Ingrid Fischbach (CDU), hat eine Kostenübernahme für die Vierfachimpfung gegen Grippe durch alle gesetzlichen Kassen gefordert. Die Bürger müssten so schnell wie möglich Sicherheit darüber haben, ob die Schutzimpfung von den Kassen übernommen werde.
Die Vierfachschutzimpfung gegen Grippe sollte von den Krankenkassen übernommen werden. Das fordert die Patientenbeauftragte Ingrid Fischbach, wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet. Zugleich bat sie den zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), zeitnah über die geänderte Impfempfehlung zu entscheiden.
Der aktuelle Dreifachimpfstoff wirkt nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) kaum gegen das bisher dominierende Grippevirus. Deshalb hatte die Ständige Impfkommission (Stiko) beschlossen, eine saisonale Grippeschutzimpfung mit einem Impfstoff gegen vier Virustypen zu empfehlen.
Entscheidung über Kostenübernahme in den nächsten drei Monaten
Der Gesundheitswissenschaftler Gerd Glaeske warnte davor, "die Entscheidung zwischen Vierfach- und Dreifachimpfstoff einzelnen Kassen zu überlassen". Bei Neuimpfungen sollten die gesetzlichen Krankenkassen ab sofort und generell die Kosten für den Vierfachimpfstoff übernehmen, sagte er der "NOZ".
Nach der offiziell zum 11. Januar geänderten Impfempfehlung der Stiko will der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) von Ärzten, Kassen und Krankenhäusern nach eigener Aussage "zügig" entscheiden, ob diese in die Schutzimpfungsrichtlinie übernommen wird. Dafür gibt es eine gesetzliche Frist von maximal drei Monaten.
Garantie der Vierfachimpfung gegen Grippevirus für Risikopatienten
Von der Entscheidung des GBA ist auch abhängig, welche Impfungen Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung sind und somit von den Kassen bezahlt werden.
Mehrere Kassen haben bereits angekündigt, die Vierfachimpfung für Risikopatienten zu übernehmen, darunter die Barmer und die DAK Gesundheit. Empfohlen wird die Grippeschutzimpfung generell älteren Menschen ab 60 Jahren, chronisch Kranken mit Grundleiden wie Diabetes, Asthma oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, medizinischem Personal und Schwangeren.
Quellen:
- AFP
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.