Vierfachimpfstoff nötig? Dreifachimpfstoff wirkt kaum gegen dominierenden Grippevirus
Der aktuelle Dreifachimpfstoff gegen Grippe zeigt Schwächen. Er bietet keinen Schutz gegen eine bestimmte Gruppe von Influenza-Viren, die derzeit zirkuliert.
"Mehr als die Hälfte der bisher nachgewiesenen Influenzafälle wurde durch Influenza-B-Viren der Yamagata-Linie verursacht, die nicht in dem Dreierimpfstoff enthalten sind", sagte eine Sprecherin des Robert-Koch-Instituts (RKI) der "Neuen Osnabrücker Zeitung". In dem ebenfalls zur Verfügung stehenden Vierfachimpfstoff gibt es hingegen eine solche Komponente.
Für die andere Hälfte der derzeit zirkulierenden Grippeerreger passt nach Angaben der RKI-Sprecherin aber auch der Dreifachimpfstoff ganz gut. Das Verhältnis der verschiedenen Grippeerreger und damit auch die Passgenauigkeit des Impfstoffs könnten sich außerdem im Verlauf der Saison noch ändern.
Ständige Impfkommission empfiehlt Vierfachimpfstoff
Bereits im November hatte die am RKI angesiedelte Ständige Impfkommission (Stiko) beschlossen, eine saisonale Grippeschutzimpfung mit einem Impfstoff gegen vier Virustypen zu empfehlen. Dieser Impfstoff biete in Saisons, in denen Influenzaviren der nicht in Dreifachimpfstoffen enthaltenen B-Viruslinie zirkulieren, einen besseren Schutz.
Der saisonale Grippeimpfstoff setzt sich jedes Jahr aus Bestandteilen der aktuell weltweit verbreiteten drei Influenzavirustypen zusammen. Dabei gibt es immer auch Unsicherheiten, weil sich Grippeviren ständig genetisch verändern.
Eine Nachimpfung ist nur in Ausnahmefällen nötig
Menschen, die in der laufenden Influenzasaison bereits mit dem Dreifachimpfstoff geimpft wurden, empfiehlt das RKI nicht generell eine Nachimpfung mit dem Vierfachimpfstoff. Insbesondere bei Hochrisikopatienten, bei denen die Grippe eine schweren Verlauf nehmen könnte, sollte allerdings individuell über eine Nachimpfung mit Vierfachimpfstoff entschieden werden, rät das RKI.
Über die geänderte Impfempfehlung der Stiko wird noch der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) von Ärzten, Kassen und Krankenhäusern entscheiden. Von der Entscheidung des GBA ist auch abhängig, welche Impfungen Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung sind und somit von den Kassen bezahlt werden.
Empfohlen wird die Grippeschutzimpfung generell älteren Menschen ab 60 Jahren, chronisch Kranken mit Grundleiden wie Diabetes, Asthma oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, medizinischem Personal und Schwangeren.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- AFP