Vertrauen ist wichtig So klappt der Wechsel der Hausarztpraxis
Berlin (dpa/tmn) - Manchmal ist es an der Zeit, den Hausarzt zu tauschen. Ob der Grund dafür ein Umzug, Meinungsverschiedenheiten oder fehlende Sympathie ist, spielt keine Rolle. "In Deutschland hat jeder das Recht der freien Arztwahl", sagt Roland Stahl, Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). "Das heißt, dass jeder den Arzt wechseln darf, unabhängig davon, ob er gesetzlich oder privat versichert ist." Eine Begründung dafür muss man nicht nennen.
Privatpatienten dürfen immer und ohne Kündigungsfrist wechseln. Gesetzlich Versicherte dürfen sich unter den niedergelassenen, an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Hausärzten auch jederzeit einen Arzt suchen, erklärt Anja Lehmann, juristische Beraterin bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).
Allerdings gibt es eine Einschränkung für gesetzlich krankenversicherte Patienten, die am Hausarztprogramm ihrer Krankenkasse teilnehmen - also an der sogenannten hausarztzentrierten Versorgung. Die Teilnahmedauer ist je nach Kasse unterschiedlich, sie beträgt lautGesetzaber mindestens ein Jahr.
"In diesem Zeitraum kann der Patient den Hausarzt nur wechseln, wenn ein wichtiger Grund wie ein Umzug des Versicherten oder der Arztpraxis vorliegt", so die Expertin.
Wenn das Vertrauen fehlt
Und sonst? "Grundsätzlich ist es ratsam, den Arzt nicht während einer laufenden Behandlung zu tauschen", rät KBV-Sprecher Stahl.
Aber: "Die Arzt-Patienten-Beziehung lebt von einem besonderen Vertrauensverhältnis, von einem respektvollen und offenen Miteinander hängt auch der Erfolg einer Behandlung ab", sagt Stahl. Ist das nicht mehr gegeben, ist es besser, sich eine neue Praxis zu suchen.
An die Patientenakte denken
Wichtig bei einem Arztwechsel ist, dass der neue Arzt alle notwendigen Informationen des Patienten bekommt. Deswegen sollte sich der Patient von seinem alten Arzt eine Kopie seiner vollständigen Patientenakte geben lassen. "Dazu ist der Arzt gesetzlich verpflichtet", sagt UPD-Beraterin Lehmann. "Einen Anspruch auf die Originalakte hat der Patient allerdings nicht, da der Arzt die Akte zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahren muss."
Die Kopie dieser Akte dürfe der aushändigende Arzt seinem Patienten privat in Rechnung stellen, sagt Roland Stahl. Eine Alternative, die neben Geld womöglich auch Nerven spart: Gibt man sein Einverständnis, kann auch der neue Arzt oder die neue Ärztin die Akte anfordern.
Die neue Praxis finden
Ein Problem beim Wechsel der Hausarztpraxis ist, dass sich nicht immer gleich eine neue findet. "Viele sind so stark ausgelastet, dass sie keine neuen Patienten mehr annehmen", sagt Lehmann. Vor allem in ländlichen Regionen sei das so.
Bei der Suche helfen oft, aber nicht immer Empfehlungen aus dem Freundeskreis. Im Internet bietet das Portalgesund.bund.deeine kostenlose Arztsuche nach Fachgebiet, Ort und Postleitzahl an. Auch die KBV hat unterarztsuche.116117.deso einen Service im Angebot.
Darüber hinaus gibt es kommerzielle Anbieter wie Doctolib, Jameda oder Samedi, auf denen man Ärzte suchen und auch gleich Termine dort buchen kann. Die KBV bietet mit demeTerminserviceebenfalls so etwas an, aber nur für gesetzlich Krankenversicherte.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.