Als freiwilliges Angebot E-Patientenakte soll ab 1. Januar 2021 starten
Berlin (dpa) - Gesundheitsinformationen auf dem Smartphone? Das wollten mehr als 14 Millionen Bundesbürger gerade zumindest probieren und haben die Corona-Warn-App heruntergeladen. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens soll aber auch ganz grundlegend vorankommen.
Und beim zentralen Vorhaben von Minister Jens Spahn (CDU) bleibt nicht mehr viel Zeit: Ab 1. Januar 2021 soll eine elektronische Patientenakte (ePA) als freiwilliges Angebot für alle Versicherten starten. Das steht so schon fest. Der Bundestag hat nun auchRegeln zu den Funktionenbeschlossen. Dass die beim sensiblen Datenschutz teils erst später greifen sollen, stößt aber auf Kritik.
E-Akte soll schrittweise mehr und mehr Funktionen bekommen
Spahn sagte, die E-Akte werde nicht sofort in allen Anwendungen perfekt sein. Man müsse aber "mal anfangen" und dafür sorgen, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen ankomme. "Es gibt dann Akzeptanz und Zustimmung, wenn es im Alltag die Dinge leichter macht." Mehr Tempo soll nach jahrelangem Gezerre um mehr Funktionen für die elektronische Gesundheitskarte ausdrücklich her. Denn schon der Aufbau einer geschützten Datenautobahn des Gesundheitswesens mit Auf- und Abfahrten zu Praxen und Kliniken kam lange nur mühsam voran.
Das Gesetz schreibt nun den Anspruch für Patienten fest, dass E-Akten auch mit Inhalten gefüllt werden - und schrittweise mehr und mehr Funktionen bekommen. Neben Befunden, Arztbriefen und Röntgenbildern sollen so ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft gespeichert werden können. Dann sollen Versicherte bei einem Krankenkassenwechsel auch ihre digitalen Daten mitnehmen können. In Kraft treten soll das Gesetz voraussichtlich im Herbst, der Bundesrat muss nicht zustimmen.
Versicherte bestimmen über ihre Daten
Beim Datenschutz gilt: Die Versicherten entscheiden, was in ihrer E-Akte gespeichert wird und was sie wieder löschen wollen. Und sie bestimmen, wer auf Daten zugreifen darf - allerdings trotz Kritik von Datenschützern noch nicht sofort zum Start in einer verfeinerten Variante. Erst ab 1. Januar 2022 ist die Möglichkeit vorgesehen, auch für jedes Dokument einzeln festzulegen, welcher Arzt es sehen kann. Dann soll es möglich sein, dass ein Mediziner zwar generell auf die ePA zugreifen darf, aber bestimmte Befunde nicht angezeigt bekommt.
Dass Patienten im ersten Jahr nur alle oder gar keine Daten freigeben können, bringt die Opposition auf die Barrikaden. Linke-Experte Achim Kessler warnte, die "unausgereifte" E-Akte gefährde die Akzeptanz des ganzen Projekts. "Wozu braucht ein Orthopäde Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch? Wozu eine Augenärztin Informationen über eine Psychotherapie?" Überhaupt sei die ePA vorerst eine "ungeordnete Sammlung elektronischer Dokumente". Auch Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) monierte das vorläufige "Alles oder nichts" bei Datenfreigaben.
Anreize für Ärzte und Kliniken geplant
Spahn warb um Vertrauen in einen Datenschutz "auf höchstem Niveau". Die Daten kämen auf deutsche Server. Und solche Angebote sollten eben nicht nur Internetkonzerne wie Apple oder Google machen. Für den Schutz verarbeiteter Daten soll laut Gesetz jeder Beteiligte vom Arzt über Kliniken bis zu Apotheken direkt verantwortlich sein. Betreiber innerhalb der Datenautobahn müssen Störungen und Sicherheitsmängel sofort melden - bei Versäumnissen drohen bis zu 300.000 Euro Bußgeld. Versicherte sollen ab 2023 einwilligen können, Daten verschlüsselt der medizinischen Forschung bereitzustellen.
Um die Mediziner zum Mitziehen bei der E-Akte zu ermuntern, sollen Anreize kommen: Wenn Ärzte und Kliniken sie erstmals mit Dokumenten füllen, bekommen sie zehn Euro. Geplant ist auch eine App, mit der man sich E-Rezepte aufs Smartphone laden und in Apotheken einlösen kann. Alternativ möglich sein soll ein gedruckter Strichcode auf Papier. Das Rezept geht dann trotzdem digital an die Apotheke. Auch Überweisungen zum Facharzt sollen elektronisch übermittelbar werden.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.