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Bundestag beschließt: Krankmeldungen nur noch digital! "Gelber Schein" bald Geschichte


Krankmeldung nur noch digital
Ende des "gelben Scheins" beschlossen

Von dpa
Aktualisiert am 25.10.2019Lesedauer: 1 Min.
Ausschnitt einer Krankmeldung: Der "gelbe Schein" auf Papier soll abgeschafft werden.Vergrößern des Bildes
Ausschnitt einer Krankmeldung: Der "gelbe Schein" auf Papier soll abgeschafft werden. (Quelle: blickwinkel/imago-images-bilder)

Der Bundestag hat für die Abschaffung der Papier-Krankmeldung gestimmt. Bevor es wirklich weniger Bürokratie gibt, muss das neue Gesetz noch eine weitere Instanz durchlaufen.

Ein umfangreiches Gesetzespaket zum Bürokratieabbau sieht vor, dass Krankenscheine künftig nur noch digital ausgestellt werden. Das Paket hat am Donnerstagabend den Bundestag passiert.

Hotels, Pensionen und Campingplätze sparen ebenfalls Papier

Allerdings ist auch noch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Wenn die Länderkammer ebenfalls grünes Licht gibt, müssen Hotelgäste in Zukunft auch keine Meldescheine auf Papier mehr ausfüllen. Damit entfällt für Hotels, Pensionen und Campingplätze die Pflicht, pro Jahr rund 150 Millionen Meldescheine zwölf Monate lang aufzuheben.

Gleichzeitig wird mit der Gesetzesnovelle die Archivierung elektronisch vorliegender Steuerunterlagen vereinfacht. Zudem sind Unternehmensgründer in den kommenden sechs Jahren nicht mehr monatlich, sondern nur noch vierteljährlich zur Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet. Durch die zahlreichen Änderungen sollen Wirtschaft und Bevölkerung jährlich um mehr als 1,1 Milliarden Euro entlastet werden.

Das ändert sich mit dem digitalen Krankenschein

Wer sich bisher vom Arzt krankschreiben lässt, bekommt mehrere Bescheinigungen. Eine muss an den Arbeitgeber geschickt werden, eine an die Krankenkasse, eine ist für die persönlichen Akten bestimmt.


Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte bereits eine Neuregelung auf den Weg gebracht, wonach die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen ab dem Jahr 2021 von den behandelnden Ärzten an die Krankenkassen nur noch digital übermittelt werden. Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz informiert die Kasse in einem nächsten Schritt den Arbeitgeber elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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