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Bundestag beschließt Gesetz für schnellere Arzttermine


Das ist geplant
Bundestag beschließt Gesetz für schnellere Arzttermine

dpa, afp, Sascha Meyer

Aktualisiert am 14.03.2019Lesedauer: 3 Min.
Wartezimmer: Die Pläne der Regierung sehen unter anderem vor, dass bestimmte Fachärzte mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunden ohne Terminvergaben anbieten sollen.Vergrößern des Bildes
Wartezimmer: Die Pläne der Regierung sehen unter anderem vor, dass bestimmte Fachärzte mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunden ohne Terminvergaben anbieten sollen. (Quelle: Geisser/imago-images-bilder)

Schnellere Arzttermine auch für Kassenpatienten: Das ist das Ziel eines neuen Gesetzes. Wie die Pläne der großen Koalition konkret aussehen.

Für Kassenpatienten in Deutschland soll es leichter werden, schneller an Arzttermine zu kommen. Darauf zielt ein Gesetz der großen Koalition, das der Bundestag am Donnerstag gegen die Stimmen der Opposition beschlossen hat.

25 Stunden für gesetzlich Versicherte

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagt, die Neuregelungen sollten den Alltag für Millionen Menschen konkret verbessern. Wochenlange Wartezeiten gerade im Vergleich zu Privatpatienten seien ein Aufregerthema. Für Ärzte, die zusätzliche Patienten aufnehmen, solle daher künftig auch gelten: "Wer mehr behandelt, soll auch entsprechend besser vergütet werden."

Was die Pläne konkret vorsehen

Die Pläne sind unter anderem:

  • Praxisärzte sollen mindestens 25 statt 20 Stunden in der Woche für gesetzlich Versicherte anbieten müssen.
  • Augenärzte, Frauenärzte und Hals-Nasen-Ohren-Ärzte müssen mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne feste Terminvergaben anbieten.

Insgesamt dürften sich bei den gesetzlichen Krankenkassen jährliche Mehrausgaben zwischen 600 Millionen und 800 Millionen Euro für Arztvergütungen ergeben.

Welche Zusatzleistungen erhalten Ärzte?

Wenn ein Hausarzt seinem Patienten einen dringenden Facharzttermin vermittelt, bekommt er dafür einen Zuschuss von mindestens zehn Euro zusätzlich. Der behandelnde Facharzt bekommt eine Vergütung außerhalb seines Budgets. Dasselbe gilt für Leistungen, die in den offenen Sprechstundenzeiten erbracht werden sowie bei Patienten, die der Arzt von einer Terminservicestelle vermittelt bekommen hat.

Bei Vermittlung durch eine Terminservicestelle kommen die Mediziner zusätzlich in den Genuss eines nach Wartezeiten gestaffelten Zuschlags. Ein Plus von 50 Prozent auf die Versichertenpauschale wird fällig, wenn der Termin innerhalb einer Woche zustande kommt. Für eine Behandlung in der zweiten Woche soll es einen Aufschlag von 30 Prozent geben. In der dritten und vierten Woche sind es 20 Prozent.

Wie werden die Terminservicestellen künftig aussehen?

Die seit 2016 existierenden Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen sollen künftig rund um die Uhr erreichbar sein: per Telefon über die Nummer 116117, zudem soll es einen Onlineservice geben, auch per App. Die Stellen sollen auch Termine zu Haus- und Kinderärzten vermitteln.

Versorgung in ländlichen Regionen

Wenn es in einer bestimmten Region nicht genügend Arztpraxen gibt, sollen sich die Kassenärztlichen Vereinigungen etwas einfallen lassen, um die gesundheitliche Versorgung zu gewährleisten. Das Gesetz sieht mobile Einrichtungen wie Arztbusse oder digitale Sprechstunden vor.

Zahnersatz und elektronische Patientenakte

Die Festzuschüsse für Zahnersatz werden ab dem 1. Januar 2020 von bisher 50 Prozent auf 60 Prozent erhöht.

Mit Smartphone oder Tablet sollen die Versicherten künftig auf ihre elektronische Patientenakte zugreifen können. Diesen Service sollen die Kassen spätestens 2021 anbieten müssen.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Den bisherigen "Gelben Schein" sollen die Ärzte ab 2021 nur noch digital an die Krankenkassen übermitteln.

Impfstoffe und HIV-Schutz

Grundsätzlich sollen allen Patienten künftig die Impfstoffe aller Hersteller zur Verfügung stehen. Den Ausschluss bestimmter Lieferanten durch Verträge soll es künftig nicht mehr geben.

Die sogenannte Präexpositionsprophylaxe (Prep) wird zur Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Dabei wird vor und nach sexuellen Kontakten ein Medikament eingenommen, um sich vor einer Ansteckung mit HIV zu schützen. Prep kostet rund 50 Euro im Monat. Das Bundesgesundheitsministerium schätzt, dass rund 10.000 Menschen Prep in Anspruch nehmen werden.

Junge Krebspatienten

Nach dem Willen des Ministers sollen Krankenkassen die Kosten für die Konservierung von Ei- und Samenzellen junger Krebskranker mit Kinderwunsch übernehmen. Rund 15.000 junge Menschen zwischen 18 und 39 Jahren erkranken in Deutschland jährlich an Krebs. Ihnen droht durch die Tumoren oder die Therapie die Unfruchtbarkeit.

Hebammen und Pflege

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird beauftragt, im Internet ein Suchverzeichnis zu Hebammen und deren jeweiligen Leistungen zu erstellen.

Pflegebedürftige sollen auf Kosten der Kassen auch die Angebote reiner Betreuungsdienste in Anspruch nehmen können, die zum Beispiel im Haushalt helfen, einkaufen oder vorlesen. Bislang übernehmen die Kassen die Kosten nur für Leistungen, die von Pflegediensten erbracht werden.

So reagiert die Opposition

Von der Opposition kam Kritik. Der AfD-Abgeordnete Axel Gehrke warnt mit Blick auf höhere Vergütungen für bestimmte neue Patienten vor einer "Drei-Klassen-Medizin". Achim Kessler (Linke) protestiert gegen eine "Klientelpolitik für die Ärzte". Das zentrale Problem des Nebeneinanders von privater und gesetzlicher Versicherung werde nicht angegangen. Die FDP-Abgeordnete Christine Aschenberg-Dugnus wirft der Koalition eine Diffamierung von Ärzten vor, die im Schnitt mehr als 50 Stunden in der Woche arbeiteten. Maria Klein-Schmeink (Grüne) bemängelt, es werde sehr viel Geld mit der Gießkanne verteilt, das für die Lösung anderer wichtiger Probleme benötigt würde.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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