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Neues Gesetz: Die Regierung will die Zahl der Organspenden erhöhen


Mehr Geld für Krankenhäuser
Dieses neue Gesetz soll Organspende erleichtern

Von afp
Aktualisiert am 01.11.2018Lesedauer: 1 Min.
Jens Spahn: Der Gesundheitsminister sieht das Hauptproblem von Organspenden nicht in der Spenderbereitschaft.Vergrößern des Bildes
Jens Spahn: Der Gesundheitsminister sieht das Hauptproblem von Organspenden nicht in der Spenderbereitschaft. (Quelle: Metodi Popow/imago-images-bilder)

Ein neuer Gesetzesentwurf sieht eine bessere Vergütung der Krankenhäuser bei Organspenden vor. Was im Entwurf nicht steht: Ein umstrittener Vorschlag von Jens Spahn.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch gesetzliche Verbesserungen für die Organspende auf den Weg gebracht. Die Regierung billigte nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums den Entwurf, der eine bessere Vergütung für Krankenhäuser vorsieht, die ein Spenderorgan entnehmen. Zusätzlich erhalten sie einen Zuschlag als Ausgleich für die Inanspruchnahme ihrer Infrastruktur.

Spahn sieht Hauptproblem bei Ausstattung der Kliniken

Damit auch kleinere Kliniken Spenderorgane entnehmen können, soll bundesweit ein neurologischer Bereitschaftsdienst eingerichtet werden. Dieser soll gewährleisten, dass jederzeit flächendeckend qualifizierte Ärzte zur Feststellung des Hirntodes zur Verfügung stehen. Dies ist Voraussetzung für die Entnahme eines Organs.

Spahn erklärt, das Hauptproblem bei der Organspende sei nicht die Spendebereitschaft. Die habe in den vergangenen Jahren sogar zugenommen. "Ein entscheidender Schlüssel liegt vielmehr bei den Kliniken." Ihnen fehlten häufig Zeit und Geld, um mögliche Organspender zu identifizieren.

Widerspruchslösung nicht in Gesetzesentwurf

Die von Spahn angestrebte Widerspruchslösung, mit der eine Erhöhung der Spenderzahlen erreicht werden soll, ist in dem Entwurf nicht enthalten. Dadurch soll jeder automatisch zum Spender werden, wenn er oder ein Angehöriger nicht ausdrücklich widersprochen hat. Bislang ist eine explizite Zustimmung erforderlich. Über eine etwaige Neureglung wird der Bundestag möglicherweise im kommenden Jahr entscheiden.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • AFP
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