Trotz Gerichtsurteil Arzneimittel-Institut lehnt Anträge auf Sterbehilfe-Medikamente ab
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat nach einem Bericht des Berliner "Tagesspiegel" bislang sieben Anträge auf den Erwerb von Sterbehilfe-Medikamenten abgelehnt. Dabei hatte das Bundesverwaltungsgericht das Institut verpflichtet, entsprechende Anträge zu prüfen.
"Das BfArM bescheidet Anträge stets nach sorgfältiger Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der individuellen Umstände", teilte die Behörde demnach auf Anfrage des Blattes mit. Tatsächlich werden Anträge laut "Tagesspiegel" (Montagsausgabe) dagegen trotz eines anderslautenden Gerichtsentscheids grundsätzlich abgelehnt.
Urteil wird umgangen
Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Arzneimittel-Institut im März 2017 verpflichtet, Anträge auf Erwerb von Betäubungsmitteln auch für Suizidzwecke zu prüfen. Dennoch wies das Gesundheitsministerium nach Informationen des Blattes das BfArM im Juni 2018 an, solche Anträge pauschal abzulehnen, da es nicht Aufgabe des Staates sein könne, Selbsttötungshandlungen aktiv zu unterstützen.
Unter Berufung auf Vermerke und interne E-Mails des Hauses von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hieß es im "Tagesspiegel" weiter, das Ministerium habe schon frühzeitig entschieden, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu umgehen.
Gegen die "ethisch-politische" Linie
Kriterien für eine Freigabe tödlich wirkender Medikamente zu entwickeln "würde die bisherige ethisch-politische Linie von Herrn Minister konterkarieren", hieß es demnach bezogen auf Spahns Amtsvorgänger Hermann Gröhe (CDU) in einem Vermerk bereits vier Tage nach dem Urteil. Die Vermerke habe das Blatt nach einer erfolgreichen Informationsklage einsehen können.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- AFP