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Tipps für die ersten Schritte: Wie Sie die Pflege zu Hause organisieren


Tipps für die ersten Schritte
Wie Sie die Pflege zu Hause organisieren

Von dpa, sm, lk

Aktualisiert am 08.02.2019Lesedauer: 4 Min.
Häusliche Pflege: Zu den täglichen Aufgaben der Pflegekräfte gehört auch das Blutdruck messen.Vergrößern des Bildes
Häusliche Pflege: Zu den täglichen Aufgaben der Pflegekräfte gehört auch das Blutdruck messen. (Quelle: Angelika Warmuth/dpa)
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Wenn Angehörige pflegebedürftig werden, gibt es vieles zu organisieren. Mit diesen Tipps erfahren Sie, wie die Organisation der Pflege zu Hause funktioniert, welche staatliche Hilfe Sie bekommen und was Sie dabei beachten sollten.

Von jetzt auf gleich kann es passieren. Ein Sturz oder ein Unfall mit komplizierten Brüchen, ein langer Krankenhausaufenthalt – und danach ist nichts mehr wie es war. Der Betroffene kann den Alltag alleine nicht mehr bewältigen, ist pflegebedürftig, will aber unter keinen Umständen ins Heim. Jetzt müssen die Angehörigen handeln und die Pflege daheim organisieren.

Pflegegrad beantragen

Als erstes sollte mit der zuständigen Pflegekasse Kontakt aufgenommen und Pflege beantragt werden. Um einzuschätzen, ob und in welchem Maß eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) beim Patienten zu Hause vorbei. Wird dann einer der fünf Pflegegrade bewilligt, beginnt ab dem Tag, an dem der Antrag eingereicht wurde, die Zahlung des Pflegegeldes. Besteht eine private Pflegeversicherung, sollte man diese ebenfalls sofort anschreiben.

Lassen Sie sich beraten

Als nächstes sollte der Hausarzt über die neue Lebenssituation des Patienten informiert werden. Der Arzt kennt die Situation in der Regel gut und kann Tipps geben. Daneben gibt es weitere Anlaufstellen, bei denen sich Pflegebedürftige und Angehörige beraten lassen können. Dazu gehören beispielsweise Pflegestützpunkte oder Beratungsstellen von Kirchen und Wohlfahrtsverbänden. Man kann auf der Internetseite des Zentrums für Qualität in der Pflege mit der eigenen Postleitzahl nach Ansprechpartnern suchen.

Wichtig ist, dass ein ambulanter Pflegedienst den Patienten in seiner Wohnung berät. Der Experte kann nur vor Ort feststellen, wie welcher Pflegebedarf realisiert werden kann. Er gibt auch Tipps, ob Änderungen in der Wohnung vorgenommen werden müssen, damit es der Pflegebedürftige im Alltag einfacher hat. In manchen Wohnungen ist das Pflegebett im Wohnzimmer besser aufgehoben – beispielsweise, wenn sich das Bad auf demselben Stockwerk befindet.

Wie Sie Hilfsmittel beantragen

Hilfsmittel wie Pflegebetten genehmigen Kassen je nach Bedarf. Sogenannte Pflegehilfsmittel können Angehörige gleich mit beantragen. Darauf hat jeder Patient mit Pflegegrad einen Anspruch. Das sind zum Beispiel Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. Zu den Hilfsmitteln gehören neben dem Pflegebett ein Badewannenlifter, ein Rollator, ein Rollstuhl, eine Toilettensitz-Erhöhung oder Inkontinenzeinlagen.

Personal zusammenstellen

Ein ambulanter Pflegedienst, der rund um die Uhr da ist, verschlingt Monat für Monat fünfstellige Summen. Für die meisten ist das unbezahlbar. Eine Alternative kann unter Umständen eine Betreuungskraft aus Osteuropa sein, die wochenweise mit im Haushalt lebt. Eine so genannte 24-Stunden-Betreuung ist oft aber gar nicht nötig. In vielen Fällen reicht es, wenn der Pflegedienst stundenweise vorbeikommt. Helfen können häufig auch Partner, Kinder oder Enkel.

24-Stunden-Pflege: Spricht man von einer 24-Stunden-Pflege bedeutet das nicht, dass die Pflegekräfte rund um die Uhr verfügbar sind. Sowohl für entsendete Arbeitnehmer als auch für freiberufliche Pflegekräfte gelten die Regelungen nach dem Arbeitszeitgesetz.

Was kostet die Pflege zu Hause?

Die Preise für Pflegedienste differieren je nach Bundesland. Zudem treffen Pflegekassen und Pflegedienste Vergütungsvereinbarungen, die sich nochmal unterscheiden können. Das Gute: Die Pflegedienste sind an die vereinbarten Preise gebunden und können diese nicht einfach nach oben schrauben. Die Höhe der Kosten sowohl für den Pflegedienst als auch für die Leistungen durch die Pflegekassen hängen von dem Pflegegrad und der damit verbundenen Pflegeintensität ab. Auskunft erteilen die jeweiligen Pflegekassen.

Leistungen der Pflegekassen nach Pflegegrad:

Leistung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld - 316 Euro 545 Euro 728 Euro 901 Euro
Pflegesachleistung, häusliche Pflege - 689 Euro 1.298 Euro 1.612 Euro 1.995 Euro
Teilstationäre Pflege (Tag/Nacht) - 689 Euro 1.298 Euro 1.612 Euro 1.995 Euro
Vollstationäre Pflege 125 Euro 770 Euro 1.262 Euro 1.775 Euro 2.005 Euro
Entlastungsbeitrag 125 Euro 125 Euro 125 Euro 125 Euro 125 Euro

Mehr dazu finden Sie in folgendem Überblick: Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade

Werden die Kosten für die häusliche Pflege gänzlich allein getragen (ohne Unterstützung der Pflegekasse), kann der Pflegetarif direkt mit dem Pflegedienst oder der Pflegekraft ausgehandelt werden.

Möglichkeiten der häuslichen Pflege:

  • Vereinbarung mit einem Pflegeunternehmen (monatliche Pauschale)
  • Anstellung einer Pflegekraft (je nach Arbeitsvertrag)
  • Selbstständige Pflegekraft (Dienstleistervertrag, mit Gewerbeanmeldung)
  • Selbstständige Pflegekraft aus Osteuropa (Dienstleistervertrag, mit Gewerbeanmeldung)

Am teuersten ist in der Regel die Beschäftigung einer selbstständigen Pflegekraft aus Deutschland. Oftmals um die Hälfte günstiger ist eine Pflegekraft aus Osteuropa. Allerdings schwanken auch hier die Preise kräftig – laut Stiftung Warentest zwischen 1.470 Euro bis zu 3.400 Euro im Monat. Dazwischen bewegen sich preislich eine vertragliche Vereinbarung mit einem Pflegeunternehmen oder die Anstellung einer Pflegekraft.

Von den monatlichen Kosten abzurechnen sind die Leisten der Pflegekassen und mögliche Entlastungsbeiträge. Zudem können die Leistungen für die Verhinderungspflege (1.612 Euro pro Jahr) die monatliche Belastung senken. Nicht zu vergessen die Steuer: Pflegende Angehöre können die Kosten für Pflege und Betreuung als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Der Pflegebedürftige selbst kann die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Wichtige Punkte, die bei Abschluss eines Pflegevertrages zu beachten sind:

  • Pflegevertrag/Arbeitsvertrag mit Leistungsumfang (Zeit, Arbeitsumfang, Kosten)
  • Rechnung mit Leistungsaufstellung (monatliche Rechnungsstellung)
  • Dokumentation der Pflege und Leistungen (konkrete Auflistung ggf. je Tag)

Essen und Trinken organisieren

Wer nicht (mehr) kochen kann oder will, kann Dienste wie Essen auf Rädern in Anspruch nehmen. Mitarbeiter von Wohlfahrtsverbänden, privaten Trägern, Senioreneinrichtungen oder auch von Metzgereien liefern ein Menü nach Hause. Häufig sind Hauptmahlzeiten ab ungefähr fünf Euro zu haben. Für die Kosten müssen die Pflegebedürftigen selbst aufkommen.

Hausnotruf installieren lassen

Wer pflegebedürftig ist und allein lebt, sollte einen Hausnotruf haben, um in einem Notfall Hilfe rufen zu können. Per Fingerdruck auf einer Art Armband hat der Pflegebedürftige die Möglichkeit, Kontakt mit einer Notrufstelle aufzunehmen. Einen Hausnotruf bieten zum Beispiel die Malteser oder das Deutsche Rote Kreuz an. Die Kosten liegen bei etwa 20 Euro im Monat plus Anschlussgebühr. Pflegekassen übernehmen auf Antrag rund 18 Euro, wenn man meist allein zu Hause ist und mindestens Pflegegrad eins hat.

An sich denken

Wer die Pflege für einen Bedürftigen organisiert, sollte nicht den Mut verlieren. Am Anfang kommen die Probleme mit Wucht auf einen zu. Meist pendelt sich aber alles nach etwa acht Wochen ein. Stellt sich heraus, dass Angehörige überfordert sind, sollten sie nicht zögern, erneut eine Beratungsstelle aufzusuchen. Eine Lösung kann dann vielleicht ein Mittelweg sein: Der Bedürftige besucht einmal oder mehrmals die Woche eine Tagespflege-Einrichtung. So haben die Angehörigen mehr Zeit für eigene Bedürfnisse.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • eigene Recherche
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