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So beantragen Sie den richtigen Pflegegrad


Leistungen der Pflegeversicherung
So beantragen Sie den richtigen Pflegegrad für Angehörige

Von t-online, lk

Aktualisiert am 06.09.2019Lesedauer: 3 Min.
Mann im RollstuhlVergrößern des Bildes
Mann im Rollstuhl: Je nach Beeinträchtigung werden Pflegebedürftige in verschiedene Pflegegrade eingestuft. (Quelle: Dean Mitchell/getty-images-bilder)
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Seit dem Jahr 2017 gibt es für pflegebedürftige Menschen neue Regeln. Es wurden sogenannte Pflegegrade eingeführt, die die alten Pflegestufen ersetzen. Wie Sie den passenden Pflegegrad beantragen und welche Unterstützung Sie erhalten, erfahren Sie hier.

Um Leistungen von der Pflegeversicherung zu beantragen, damit Sie Unterstützung bei der Pflege eines Angehörigen bekommen, muss ein Pflegegrad ermittelt werden. Dabei wird beurteilt, wie viel Hilfe ein Pflegebedürftiger benötigt. Entsprechend seiner Situation wird ein Pflegegrad festgelegt. Es gibt fünf Pflegegrade, je höher der Grad, desto größer ist der Pflegebedarf des Betroffenen.

Wie wird der Pflegegrad beantragt?

Die Einstufung in einen Pflegegrad muss beantragt werden. Es genügt ein formloser Antrag. Dieser kann telefonisch, per Mail oder schriftlich gestellt werden. Ein Formular ist nicht nötig. Viele Pflegekassen verwenden allerdings Formblätter, die Sie sich auf Anfrage zuschicken lassen können oder im Internet auf der Seite Ihrer Krankenkasse herunterladen und ausdrucken können. Leistungen werden im Bedarfsfall frühestens ab dem Monat der Antragstellung bewilligt, nicht jedoch rückwirkend. Wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, genügt es, die Unterstützung auch bis zum Ende eines Monats zu beantragen, bewilligt wird sie dann für den gesamten Monat.

Wo wird der Pflegegrad beantragt?

Zuständig sind die Pflegekassen bei der Krankenversicherung sowohl gesetzlich als auch privat Versicherter. Die Anschrift der Pflegeversicherung entspricht in aller Regel der der Krankenversicherung. Mit dem Krankenkassenbeitrag wird immer auch ein Beitrag an die Pflegeversicherung abgeführt. Dieser steht bei Bedarf jedem Pflegebedürftigen zu.

Ob Unterstützung nötig ist und in welcher Größenordnung, beurteilt der Medizinische Dienst der Krankenkassen. Ein Mitarbeiter kommt zum Antragstellenden nach Hause und ermittelt den Pflegebedarf und damit den Pflegegrad. Als Antragsteller gilt grundsätzlich der Pflegebedürftige, auch wenn ein Angehöriger den Antrag in dessen Namen stellt.

Nötige Angaben im Antrag von Leistungen der Pflegekasse

Der Antrag sollte die vollständige Anschrift der Krankenkasse enthalten und im Adressfeld unter der Versicherung auch den Zusatz - Pflegeversicherung - enthalten. Beispiel:

AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
- Pflegeversicherung -

14456 Potsdam

Der Absender des Pflegebedürftigen und das Datum sollte ebenfalls nicht fehlen. Der Antrag muss unterschrieben werden. Es müssen keine konkreten Angaben gemacht werden, denn die Sachverständigen machen sich bei ihrem Hausbesuch ohnehin ein eigenes Bild. Es genügt deshalb, mitzuteilen, dass Leistungen beantragt werden.

Beispiel Antrag:

Sehr geehrte Damen und Herren,

für meine pflegebedürftige Mutter, Inge Mustermann, geboren am 16.08.1938, beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung. Ich bitte daher um zeitnahe Begutachtung des Pflegebedarfs und die Festsetzung des Pflegegrades.

Mit freundlichen Grüßen

Marion Mustermann

Hilfe bei der Antragstellung beim Pflegestützpunkt

Sogenannte Pflegestützpunkte unterstützen Sie bei der Beantragung von Leistungen. Dort sind Pflegeberater im Auftrag der Pflegeversicherung tätig. Sie kennen sich mit allen Fragen rund um das Thema Pflege gut aus. Sie helfen bei der Antragstellung und geben Auskunft zu Angelegenheiten der Pflege. So können Sie auch helfen, wenn es zum Beispiel darum geht, die Wohnung des Pflegebedürftigen so umzubauen, dass er barrierefrei dort leben kann oder wenn ein Platz in einem Pflegeheim benötigt wird. Beantragt werden kann sowohl Pflegegeld als auch Sachleistungen. Zu den Sachleistungen gehört auch die Unterstützung durch eine ausgebildete Pflegekraft. Die Beratung ist kostenlos.

Hier finden Sie einen Pflegestützpunkt vor Ort.

Sobald der Pflegebedarf ermittelt werden soll, sollten Sie folgende Unterlagen parat haben:

Diagnosen des Patienten, Beispielsweise Arztbriefe, Befunde wie Röntgenbilder, bewilligte Therapien. Alle Unterlagen, die dazu dienen, den Pflegebedarf zu belegen, sollten vorgelegt werden. Es ist ebenfalls zu empfehlen, sich mit dem zuständigen Hausarzt zu beraten, wenn es um die Beantragung von Unterstützung geht.

Was bedeuten die Pflegegrade?

Es gibt fünf Pflegegrade. Diese spiegeln die Pflegebedürftigkeit einer Person wieder. Die Stufen werden nach Punkten eingeordnet. Je höher der Pflegebedarf, desto mehr Punkte werden angegeben.

Pflegegrad 1:
geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
12,5 bis unter 27 Punkte

Pflegegrad 2:
erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
27 bis unter 47,5 Punkte

Pflegegrad 3:
schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
47,5 bis unter 70 Punkte

Pflegegrad 4:
schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
70 bis unter 90 Punkte

Pflegegrad 5:
schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
90 bis 100 Punkte

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
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