Teuer und intransparent Kassen monieren hohe Preise für "Apps auf Rezept"
Berlin (dpa) - Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) monieren hohe und intransparente Preise bei Gesundheits-Apps auf Rezept. Im Schnitt lagen die von den Anbietern im ersten Jahr frei festlegbaren Preise bei rund 400 Euro im Quartal, wie es im ersten Bericht des GKV-Spitzenverbands zu digitalen Gesundheitsanwendungen auf Kassenkosten heißt.
Das Spektrum der Preise reichte demnach von 119 Euro für eine Einmallizenz bis zu 743,75 Euro für einen Freischaltcode für eine Anwendungsdauer von 90 Tagen.
Als zusätzliches Angebot, das man auf Rezept bekommen kann, sind bestimmteGesundheits-Appsseit Herbst 2020 auf dem Markt. Wie gesetzlich geregelt wurde, gibt es für sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine rasche Zulassung. Ist eine App in ein amtliches Verzeichnis aufgenommen worden, können Ärzte sie verschreiben. Die gesetzlichen Kassen übernehmen ein Jahr vorläufig die Kosten - in dieser Zeit müssen die Hersteller nachweisen, dass ihre App die Patientenversorgung verbessert.
Dem GKV-Bericht zufolge wurden zwischen September 2020 und Ende September 2021 rund 50.000 digitale Anwendungen verordnet oder von Kassen genehmigt. Aktiviert worden seien knapp 80 Prozent. Für die gesetzlichen Kassen habe das Ausgaben von 13 Millionen Euro bedeutet. Es bleibe intransparent, wie die im ersten Jahr von den Herstellern allein festgelegten Preise zustande kommen und welche Kalkulationen dahinter stehen, heißt es im Bericht. Die Herstellerpreise bewegten sich zudem zum Teil deutlich über Preisen, die für die Anwendungen außerhalb des amtlichen Verzeichnisses aufgerufen worden seien.
Bei Gesundheits-Apps handelt es sich generell etwa um Anwendungen, die Patienten mit Diabetes und Angststörungen unterstützen sollen, oder Hilfen zur Tinnitus-Therapie. Solche Anwendungen hätten das Potenzial für eine bessere Versorgung, heißt es im GKV-Bericht. Um langfristig die Hoffnungen zu erfüllen, müsse aber das Missverhältnis zwischen vergleichsweise niedrigen Zugangsvoraussetzungen, fehlender Wirtschaftlichkeit und "kaum vorhandener sinnstiftender Funktion" konstruktiv weiterentwickelt werden.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.