Unterstützung für Betroffene Drei weitere Erkrankungen gelten jetzt als Berufskrankheit

Ab April gelten drei weitere Krankheiten offiziell als Berufskrankheiten. Was das für bestimmte Berufsgruppen bedeutet – und welchen Anspruch sie haben.
Eine Verletzung an der Schulter, verschlissene Knie oder eine chronische Lungenerkrankung – was für viele nach typischen Alterserscheinungen klingt, kann auch eine Folge der Arbeit sein. Ab dem 1. April 2025 werden drei neue Erkrankungen als Berufskrankheiten anerkannt. Das hat der Bundesrat beschlossen. Die neue Regelung betrifft vor allem Menschen, die über Jahre hinweg körperlich stark belastet wurden – etwa auf Baustellen, im Bergbau oder als Profifußballer.
Wichtig zu wissen
Wer an einer anerkannten Berufskrankheit leidet, erhält Unterstützung von der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu gehören Therapien und Reha-Maßnahmen, finanzielle Entschädigung bei Arbeitsunfähigkeit sowie Übergangsleistungen, falls der Job aufgrund der Erkrankung nicht weiter ausgeübt werden kann.
Diese drei Krankheiten gelten jetzt als Berufskrankheit
Die Liste der Berufskrankheiten umfasst nun 85 Erkrankungen. Neu aufgenommen wurden:
1. Läsion der Rotatorenmanschette
Wer regelmäßig schwere Lasten hebt, kann auf Dauer die Schulter schädigen. Dabei handelt es sich häufig um eine Läsion der Rotatorenmanschette – also eine Schädigung der Sehnen rund um das Schultergelenk. Besonders gefährdet sind Beschäftigte in folgenden Bereichen:
- Textilindustrie
- Schweiß-, Schleif- und Montagearbeiten
- Forst- und Bauwesen
- Fischverarbeitung und Schlachthöfe
Auch Tätigkeiten mit dauerhaften Hand-Arm-Schwingungen oder häufig wiederholte Bewegungen über Schulterhöhe begünstigen diese Erkrankung.
2. Gonarthrose bei Profifußballern
Gonarthrose ist eine schmerzhafte Abnutzung des Kniegelenks. Im Profifußball tritt sie besonders häufig auf – durch das jahrelange, intensive Training und Spiel auf höchstem Niveau. Künftig wird diese Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Mindestens 13 Jahre Tätigkeit als Profifußballer.
- Davon mindestens 10 Jahre in den obersten drei Ligen bei Männern oder den obersten zwei Ligen bei Frauen.
- Auch Spielzeiten zwischen dem 16. und 19. Lebensjahr in niedrigeren Ligen können unter bestimmten Bedingungen berücksichtigt werden.
3. Chronisch obstruktive Bronchitis durch Quarzstaub
Wer über viele Jahre feinen Quarzstaub einatmet, riskiert eine chronische Lungenerkrankung. Die sogenannte chronisch obstruktive Bronchitis – häufig verbunden mit einem Lungenemphysem – wird deshalb künftig als Berufskrankheit anerkannt, wenn eine entsprechende Belastung am Arbeitsplatz vorliegt.
Zur Erklärung
Ein Emphysem bedeutet, dass sich Lufträume in der Lunge krankhaft vergrößern – die Atmung wird dadurch dauerhaft eingeschränkt. Wird die Ursache frühzeitig erkannt, können medizinische Maßnahmen das Fortschreiten der Erkrankung verlangsamen.
Besonders betroffen sind:
- Erzbergleute (auch im Uranbergbau)
- Tunnelbauer
- Beschäftigte in der Gießerei oder im Ofenbau
- Arbeiter in der Steingewinnung und -verarbeitung
- Beschäftigte in Dentallaboren und der Keramikindustrie
Mehr Schutz für Beschäftigte
Mit der Erweiterung der Berufskrankheitenliste reagiert der Gesetzgeber auf aktuelle Erkenntnisse der Medizin und die Belastungen moderner Arbeitswelten. Menschen, die über Jahre hinweg körperlich besonders gefordert wurden, können nun auf mehr Schutz und Unterstützung hoffen. Entscheidend ist dabei, dass die Erkrankung nachweislich mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang steht – und frühzeitig erkannt wird.
- dguv.de: "Berufskrankheiten"
- aerzteblatt.de: "Ab April drei neue Berufskrankheiten"
- anwalt.de: "Einführung neuer Berufskrankheiten im April 2025"
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.