Betrifft ältere Frauen Neue Regelung zur Brustkrebsvorsorge
Bisher haben nur Frauen zwischen 50 und 70 Jahren einen Anspruch auf eine Mammographie. Das soll sich ändern, um den Schutz zu verbessern.
Künftig sollen auch Frauen im Alter zwischen 70 und 75 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf ein Mammographie-Screening zur Brustkrebsvorsorge haben. Die Altersgrenze solle nach oben ausgeweitet werden, sagte eine Sprecherin des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Zuerst hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe darüber berichtet.
Neues Mammographie-Gesetzt ab Sommer 2024
Voraussichtlich ab Sommer 2024 seien dann zusätzlich 2,5 Millionen Frauen anspruchsberechtigt, sagte Ärztin und G-BA-Mitglied Monika Lelgemann den Funke-Zeitungen. Bei der Untersuchung wird ihre Brust geröntgt, um Veränderungen so früh wie möglich zu erkennen. Damit soll die Zahl der Brustkrebs-Todesfälle gesenkt werden.
Zudem soll den betroffenen Frauen eine möglichst schonende Behandlung ermöglicht werden. Brustkrebs ist bei Frauen mit Abstand die häufigste Krebserkrankung.
Voraussetzung für den früheren Anspruch auf eine Mammographie sei, dass bis dahin die noch fehlende Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz mit der strahlenschutzrechtlichen Genehmigung des erweiterten Screenings vorliege.
Der G-BA gestaltet im Auftrag des Gesetzgebers den Leistungsanspruch von gesetzlich Krankenversicherten.
Bislang hatten nur 50- bis 69-Jährige Anspruch
Die Röntgenuntersuchungen der Brust werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, bislang haben allerdings normalerweise nur 50- bis 69-Jährige Anspruch auf das Screening. Alle zwei Jahre werden Frauen in diesem Alter zum Screening eingeladen – viele nehmen diese Einladung bisher allerdings gar nicht an und lassen die Mammographie verfallen.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Nachrichtenagentur dpa