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Cannabis-Legalisierung: Wie viel Marihuana ist erlaubt? Fragen und Antworten


Fragen und Antworten
Cannabis-Legalisierung: Das plant die Bundesregierung

Von dpa
Aktualisiert am 17.08.2023Lesedauer: 4 Min.
Umstrittene Pflanze: Die von der Bundesregierung geplante Cannabis-Legalisierung wirft noch viele Fragen auf.Vergrößern des Bildes
Umstrittene Pflanze: Die von der Bundesregierung geplante Cannabis-Legalisierung wirft noch viele Fragen auf. (Quelle: IMAGO / Cavan Images)
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Dem Gesetzentwurf für die Legalisierung von Cannabis in Deutschland wurde zugestimmt. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten.

Die geplante Cannabis-Legalisierung in Deutschland kann kommen. Das Bundeskabinett in Berlin beschloss am Mittwoch den entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

Der Entwurf muss nun dem Bundestag zur Debatte und Verabschiedung zugeleitet werden. Das Vorhaben geht zwar nicht so weit wie ursprünglich geplant, krempelt aber dennoch die bisherige deutsche Drogenpolitik radikal um.

Was ist Cannabis und wie wirkt es?

Cannabis ist der lateinische Name für Hanf. Das Harz an den Blüten der weiblichen Pflanze enthält laut Deutschem Hanfverband hohe Konzentrationen von Tetrahydrocannabinol (THC). Dieser Stoff bewirkt den für das Kiffen üblichen Rausch.

Werden die getrockneten knollenartigen Blüten geraucht oder Produkte mit THC konsumiert, werden Nutzer "high": Sie geraten je nach Menge und Konzentration in einen heiteren, oft albernen Zustand. Bei manchen Menschen ruft die Droge aber auch Angstzustände und Panik hervor. Gerade bei psychischen Vorbelastungen oder einer psychischen Erkrankung wie etwa einer Depression kann sie bestehende Symptome verstärken.

Der Rausch-Höhepunkt dauert ungefähr eine halbe Stunde an und ebbt dann langsam ab. Ein typisches Anzeichen dafür, dass jemand "bekifft" ist, sind stark gerötete Augen. Außerdem sind Feinmotorik und Wahrnehmung der Person beeinträchtigt. Der so erlebte Rausch kann je nach Art der konsumierten Cannabis-Pflanze schläfrig oder auch wach machen.

Wie verbreitet ist der Konsum in Deutschland?

Das Bundesgesundheitsministerium verweist hier auf repräsentative Befragungen aus dem Jahr 2021. Darin gaben 8,8 Prozent aller Erwachsenen im Alter von 18 bis 64 Jahren an, in den letzten 12 Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert zu haben.

Bei den Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren sagten 9,3 Prozent, schon einmal im Leben Cannabis probiert zu haben. 1,6 Prozent der Befragten dieser Altersgruppe gaben regelmäßigen Konsum an. Bei den jungen Erwachsenen (18 bis 25 Jahre) hatte die Hälfte schon einmal Cannabis probiert. 8,6 Prozent sagten aus, in den vergangenen zwölf Monaten regelmäßig Cannabis konsumiert zu haben.

Wie soll der Cannabis-Konsum rechtlich geklärt werden?

Cannabis soll aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgenommen werden, wo es bisher neben Heroin und anderen Drogen als verbotene Substanz gelistet und mit entsprechenden Strafvorschriften belegt ist.

 
 
 
 
 
 
 

Wie viel Marihuana ist dann erlaubt?

Ab 18 Jahren soll künftig der Besitz von 25 Gramm erlaubt sein – von Volumen und Gewicht in etwa vergleichbar mit zwei gehäuften Esslöffeln Blumenerde. Privat sollen maximal drei Cannabis-Pflanzen angebaut werden dürfen. In Vereinen, sogenannten Cannabis-Clubs, sollen Mitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und einander abgeben dürfen.

Kann man Cannabis dann frei kaufen?

Nein, erst einmal nicht, obwohl das der ursprüngliche Plan war – angelehnt an Länder wie Kanada oder einzelne US-Bundesstaaten. Dort gibt es spezielle Läden, in denen von Blüten (im Milieu als "Gras" bezeichnet) über fertig gerollte Joints bis hin zu mit Cannabis versetzten Süßigkeiten verschiedenste Produkte frei an Erwachsene verkauft werden.

In Deutschland soll das zunächst vereinzelt in Modellprojekten erprobt werden. Allerdings ist dafür erst noch ein gesondertes Gesetz nötig, das noch gar nicht vorliegt.

Was ist ein Cannabis-Club und wie funktioniert er?

In einem Cannabis-Club beziehungsweise Cannabis-Verein sollen die Pflanzen "gemeinschaftlich" und "nicht-gewerblich" angebaut und ausschließlich an Vereinsmitglieder abgegeben werden dürfen. Die Finanzierung läuft über den Mitgliedsbeitrag. Pro Verein sind maximal 500 Mitglieder erlaubt. Pro Tag dürfen maximal 25 und pro Monat höchstens 50 Gramm pro Mitglied ausgegeben werden – bei unter 21-Jährigen nicht mehr als 30 Gramm im Monat, mit maximalem THC-Gehalt von 10 Prozent.

Die Droge darf nur in einer "neutralen Verpackung" mit Beipackzettel ausgegeben werden, auf dem Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte und Wirkstoffgehalt vermerkt sind.

Räume und Grundstücke der Cannabis-Clubs müssen umzäunt und einbruchssicher sein. Gewächshäuser brauchen einen Sichtschutz. Jeder Verein soll ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen und einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen müssen. Der Beauftragte ist verpflichtet, sich schulen zu lassen und regelmäßige Auffrischungsschulungen wahrzunehmen.

Wo soll das Kiffen erlaubt sein?

Kiffen in den Cannabis-Clubs und deren Nähe soll verboten sein, genauso wie im Umkreis von 200 Metern zum Eingangsbereich von Schulen, Kindergärten oder Spiel- und Sportplätzen und in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.

Ab wann gilt das neue Cannabis-Gesetz?

Das Bundesgesundheitsministerium schreibt auf seiner Website, dass das Cannabis-Gesetz Ende des Jahres 2023 in Kraft treten könnte. Bis dahin bleibt die Droge verboten, auch wenn der Besitz kleiner Mengen schon lange vielerorts gar nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird.

Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens hängt davon ab, wie schnell der Bundestag das Vorhaben nach der Sommerpause berät und beschließt. Auch der Bundesrat muss sich wie bei jedem Gesetz formal damit befassen, kann es aber wohl nicht stoppen. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums ist es in der Länderkammer nicht zustimmungspflichtig. Das CSU-regierte Bayern etwa ist strikt gegen eine Legalisierung.

Was spricht für eine Legalisierung von Cannabis, was dagegen?

Hier tobt eine aufgeladene Debatte: Befürworter und die Bundesregierung argumentieren, dass die Verbotspolitik gescheitert sei, da trotzdem immer mehr gekifft werde. Dann lieber qualitativ korrekte Produkte begrenzt freigeben, ohne möglicherweise giftige Beimischungen und mit Klarheit über den THC-Gehalt, so das Argument.

Außerdem könnten so der Schwarzmarkt und die organisierte Drogenkriminalität eingedämmt werden. Gegner befürchten dagegen eine "Normalisierung" der Droge sowie sinkende Hemmschwellen auch bei Jugendlichen und verweisen auf Gefahren des Cannabis-Konsums für das noch nicht ausgereifte Gehirn von Heranwachsenden.

Teilen Sie Ihre Meinung mit

Befürworten Sie eine Cannabis-Legalisierung? Schreiben Sie eine E-Mail an Lesermeinung@stroeer.de. Bitte nutzen Sie den Betreff "Cannabis" und begründen Sie.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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