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Impfschäden durch Astrazeneca: Gericht vertagt Urteil im Prozess


Entscheidung vertagt
Prozess zu Corona-Impfschäden läuft weiter

Von dpa, t-online, sms

14.08.2023Lesedauer: 2 Min.
Corona-Impfung: Es laufen mehrere Klagen wegen möglicher Impfschäden.Vergrößern des Bildes
Corona-Impfung: Es laufen mehrere Klagen wegen möglicher Impfschäden. (Quelle: sasirin pamai)

Wer kommt für körperliche Schäden nach einer Corona-Impfung auf? Im Prozess gegen Astrazeneca hat ein Gericht jetzt eine Entscheidung vertagt.

Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hatte eigentlich an diesem Montag eine Entscheidung im Prozess einer 33-Jährigen aus Oberfranken angekündigt, die den Impfstoffhersteller Astrazeneca wegen eines mutmaßlichen Impfschadens verklagt hat.

Prozess zu Corona-Impfschäden: Das hat das Gericht entschieden

Bisher hat das Oberlandesgericht Bamberg nur einen Hinweisbeschluss verkündet. Demnach hält der Zivilsenat das Verfahren noch nicht für entscheidungsreif und will den Parteien nun noch einmal Gelegenheit geben, sich schriftlich zu äußern.

Ausreichende Anhaltspunkte für eine Haftung der Beklagten wegen "unvertretbarer schädlicher Wirkungen" des Impfstoffs sieht der Senat einer Mitteilung des Gerichts zufolge derzeit nicht.

Denn dazu wäre es "erforderlich, dass nach der Zulassung des Impfstoffs am 31.10.2022 neue Erkenntnisse aufgetreten wären, die einer Zulassung entgegengestanden hätten". Die von der Klägerin angeführten Nebenwirkungen seien jedoch schon zum Zeitpunkt der Zulassung bekannt gewesen und bei dieser berücksichtigt worden.

Worum geht es in dem Prozess?

Dieser Zivilprozess ist einer der ersten seiner Art gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland.

Die Klägerin erlitt im März 2021 nach Impfung mit dem Covid-19-Vakzin Vaxzevria des britisch-schwedischen Unternehmens eine sogenannte Darmvenenthrombose. Sie fiel in ein Koma, und letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden. Vor Gericht schilderte die Frau, dass sie bis heute Schmerzen habe und unter den Folgen der Erkrankung leide.

Im Hinblick auf die von der Klägerin behauptete Haftbarkeit der Beklagten wegen "unzureichender Arzneimittelinformation" beabsichtigt der Senat nun, ein Sachverständigengutachten einzuholen.

Der Senat geht derzeit davon aus, dass die Klägerin nicht mit dem Impfstoff der Beklagten geimpft worden wäre, wenn das Risiko einer Darmvenenthrombose in der Fachinformation der Beklagten dargestellt gewesen wäre.

Klägerin fordert 250.000 Euro Schmerzensgeld

Die Betroffene fordert von Astrazeneca mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld, 17.200 Euro für Verdienstausfall sowie bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen.

Astrazenecas Anwälte hatten bisher einen Vergleich mit der Klägerin ausgeschlossen und dabei auf die Entscheidung der ersten Instanz verwiesen: Das Landgericht Hof hatte die Klage zuvor abgewiesen, da es weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte. Die Klägerin legte dagegen Berufung ein.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Bamberg
  • mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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