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Digitale Patientenakte soll bald für alle kommen


Auch ohne aktive Zustimmung
Digitale Patientenakte soll bald für alle kommen

Von dpa
Aktualisiert am 09.11.2022Lesedauer: 2 Min.
Digitalisierung im Gesundheitswesen: Die elektronische Patientenakte soll Röntgenbilder auf CD, Papierakten und die Kommunikation per Fax in Zukunft überflüssig machen.Vergrößern des Bildes
Digitalisierung im Gesundheitswesen: Die elektronische Patientenakte soll Röntgenbilder auf CD, Papierakten und die Kommunikation per Fax in Zukunft überflüssig machen. (Quelle: David Inderlied/dpa-bilder)

Wer statt analoger bereits jetzt die elektronische Patientenakte nutzen möchte, muss sich aktuell noch selbst darum bemühen. Das soll sich nun ändern.

Das vom Bundesgesundheitsministerium kontrollierte Unternehmen Gematik strebt an, die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Versicherten automatisch einrichten zu lassen. Das beschloss die Gesellschafterversammlung der Gematik.

"Wer das nicht möchte, kann aktiv widersprechen", erklärte das Unternehmen, das für die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland zuständig ist. In der Versammlung sei ein entsprechender Prüfauftrag an die Gematik erteilt worden.

Prinzipiell solle jede und jeder Versicherte in Deutschland die ePA erhalten, twitterte Gesundheitsminister Karl Lauterbach. "Nur wenn wir #Digitalisierung nutzen, können wir Medizin besser & effizienter machen."

Krankengeschichte lückenlos einsehen

Die ePA soll beispielsweise Röntgenbilder auf CD, Papierakten und Faxe überflüssig machen. Mediziner, Physiotherapeuten, Pflegekräfte und Hebammen sollen sich mit der digitalen Akte mit wenigen Klicks ein Bild vom Gesundheitszustand ihrer Patienten machen oder eine Krankengeschichte lückenlos einsehen können. Gleichzeitig sollen medizinische Daten in anonymer Form für die Forschung verfügbar gemacht werden.

Die ePA wurde als freiwilliges Angebot für die 73 Millionen gesetzlich Versicherten am 1. Januar 2021 in einer Testphase gestartet. Mit dem Gesellschafterbeschluss folgt die Gematik einer politischen Vorgabe der Ampelkoalition.

Bislang gilt das "Opt-in"-Verfahren: Das heißt, Patientinnen und Patienten müssen sich selbst darum kümmern, eine ePA zu erhalten. Beim von der Bundesregierung und der Gematik favorisierten "Opt-out"-Verfahren erhält man nur dann keine digitale Patientenakte, wenn man der Einrichtung einer ePA widerspricht.

"Opt-out" mit vier Entscheidungsstufen

Bei dem nun ins Auge gefassten Verfahren soll es vier Entscheidungsstufen geben. In der ersten Stufe geht es um die Einrichtung der ePA an sich. In den weiteren Stufen gehe es um den Zugriff auf die ePA, ihre Befüllung und die pseudonymisierte Datenweitergabe zu Forschungszwecken.

Das neue Verfahren, das nun von der Gematik geprüft wird, soll noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Lauterbach, der letztlich für die inhaltliche Ausrichtung der Gematik verantwortlich ist, riskiert damit einen Konflikt mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber. Dieser hat sich kritisch zum Opt-out-Verfahren geäußert.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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