Arbeitsrechtliche Lage Chronisch krank: Bin ich verpflichtet, meinen Chef zu informieren?
Ist ein Arbeitnehmer durch Krankheit verhindert, muss er seinen Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen. Wie sieht das bei einer chronischen Erkrankung aus?
Die eigene Gesundheit ist etwas höchst Persönliches, aus gutem Grund gilt für Ärzte die Schweigepflicht und steht auf der Krankschreibung für den Arbeitgeber keine Diagnose. Menschen mit einer chronischen Erkrankung stehen trotzdem oft vor der Frage: Muss ich meiner Chefin, meinem Teamleiter, meinen Kollegen offenbaren, dass ich nicht gesund bin?
Zur Offenheit verpflichtet sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur in ganz wenigen Fällen. "Über eine chronische Erkrankung informieren müssen sie nur, wenn dadurch die Eignung für die Tätigkeit massiv beeinträchtigt wird und sich die Auswirkungen nicht durch den Einsatz von Hilfsmitteln beheben lassen", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Denkbar etwa im Fall eines Dachdeckers, der an Epilepsie erkrankt.
Arbeitnehmer müssen keine Auskunft geben
Auch im Vorstellungsgespräch sind keine allgemeinen Fragen nach der Gesundheit erlaubt. Werden sie doch gestellt, "darf geschwiegen und auch gelogen werden", sagt Oberthür. Und bei einer Einstellungsuntersuchung dürfe es nur darum gehen, die Eignung für die konkrete Tätigkeit festzustellen.
Für einen Schreibtisch-Job im Büro ist eine Herz-Kreislauf-Erkrankung nicht relevant – und die Frage danach deshalb auch nicht zulässig.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn