Im Krisenfall Bundesregierung soll Unternehmen enteignen können
Der Bundestag berät über eine Gesetzesnovelle, die es der Regierung erlauben würde, Firmen zu verstaatlichen. So könnte es möglich werden, die russisch geführte Raffinerie in Schwedt zu kontrollieren.
Die Bundesregierung soll in einem Energie-Krisenfall in den Markt eingreifen und Unternehmen zur Not auch enteignen können. Das sieht eine Novelle des Energiesicherungsgesetzes vor, das am Freitag im Bundestag erstmals beraten wurde. Der parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Oliver Krischer (Grüne), sagte, das Gesetz solle so bald wie möglich in Kraft treten.
Es könnte die Grundlage bilden dafür, dass die Raffinerie in Schwedt (Brandenburg) unter staatliche Aufsicht kommt – die Raffinerie ist fast vollständig vom russischen Staatskonzern Rosneft übernommen worden.
Enteignung von Firmen, die die Versorgung gefährden
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte gesagt, es sei gelungen, die Abhängigkeit Deutschlands von russischem Öl von 35 Prozent vor Beginn des Ukraine-Krieges innerhalb von acht Wochen auf 12 Prozent zu senken. Bei diesen handle es sich um Ölimporte der Raffinerie in Schwedt. Wenn man dieses Öl nicht mehr haben wolle, brauche man für Schwedt eine Alternative. Habeck hatte ein mögliches westliches Ölembargo gegen Russland als "handhabbar" bezeichnet.
Krischer sagte, als "Ultima Ratio" müsse unter klar benannten und sehr engen Bedingungen auch eine Enteignung von Firmen möglich sein. Es könne nicht sein, dass jemand, der eine kritische Infrastruktur für die Energieversorgung besitze, die Versorgung gefährde.
Was die Gesetzesnovelle noch vorsieht
Der FDP-Energiepolitiker Michael Kruse sagte: "Jeder, der kritische Infrastruktur in Deutschland gegen die deutschen und europäischen Interessen missbraucht, der kann nicht weiter Eigentümer dieser kritischen Infrastruktur sein." Der SPD-Abgeordnete Bengt Bergt sagte: "Als absolute Ultima Ratio müssen wir auch zur Brechstange der Enteignung greifen können" – und zwar dann, wenn die Sicherung der Energieversorgung nicht anders gewährleistet werden könne.
Die Novelle des Energiesicherungsgesetzes sieht neben Enteignungen auch vor, dass Unternehmen, die kritische Energie-Infrastrukturen betreiben, bei Bedarf unter eine staatliche Treuhandverwaltung gestellt werden können.
- Nachrichtenagentur dpa