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Grundschuldbrief: Urkunde und Wertpapier zugleich


Grundschuld dokumentieren
Grundschuldbrief: Urkunde und Wertpapier zugleich

t-online, Xenia Valero-Schönhöft

03.08.2024Lesedauer: 2 Min.
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Die Grundschuld wird oft im Grundbuch der Immobilie eingetragen, damit der Gläubiger Sicherheit erhält. (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer/imago)

Der Grundschuldbrief verzeichnet eine bestehende Grundschuld im Rahmen einer Baufinanzierung. Sie dient dem Gläubiger als Legitimation.

Viele Banken wünschen sich im Rahmen einer Baufinanzierung, dass die Grundschuld im Grundbuch der Immobilie eingetragen wird. So erhalten die Gläubiger Sicherheit. Die bestehende Grundschuld wird in Form des sogenannten Grundschuldbriefs beurkundet. Das Dokument ist zugleich Urkunde und Wertpapier. Der Verlust des Briefes kann den Verkauf einer Immobilie erschweren. Was Sie sonst noch über den Grundschuldbrief wissen sollten, erfahren Sie hier.

Was ist der Grundschuldbrief?

Als Grundschuld wird eine finanzielle Belastung eines Grundstücks beziehungsweise einer Immobilie bezeichnet. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und stellt ähnlich wie eine Hypothek eine Absicherung dar. Anders als die Hypothek ist sie nicht an ein bestimmtes Darlehen gebunden. Dabei lassen sich zwei Arten der Grundschuld unterscheiden:

  • Briefgrundschuld
  • Buchgrundschuld

Beide Varianten werden ins Grundbuch eingetragen. Im Falle der Briefgrundschuld wird auch der sogenannte Grundschuldbrief ausgestellt. Dieses Dokument stellt eine zusätzliche Sicherheit dar und ist kostenpflichtig. Der Grundschuldbrief wird heutzutage im Bereich der gewerblichen Baukredite ausgestellt.

Vorteile eines Grundschuldbriefs

  • Der Grundschulbrief ist eine Absicherung der Gläubigerforderungen.
  • Er lässt sich als flexibles Zahlungsmittel bei der Abwicklung von Geschäften und als Absicherung bei Krediten und Darlehen einsetzen.
  • Er ermöglicht die leichtere Übertragung der Grundschuld auf eine andere Person. Eine schriftliche Abtretungserklärung und die Übergabe des Briefes reichen aus.
  • Ein Eintrag ins Grundbuch ist nicht mehr notwendig, was Gebühren spart.

Nachteile eines Grundschuldbriefs

  • Es fallen 25 Prozent mehr Gebühren für den Brief an als für eine einfache Buchgrundschuld.
  • Geht der Brief verloren, erschwert dies den Verkauf der Immobilie.
  • Dritte, denen das Dokument in die Hände fällt, können unberechtigt als Gläubiger auftreten.

Grundschuld löschen mit Grundschuldbrief

Um die Grundschuld zu löschen, gilt es, einige Anforderungen zu erfüllen. Im Folgenden haben wir Ihnen die Anforderungen zusammengefasst:

  • Den Wunsch, die Grundschuld zu löschen, zeigt entweder der Gläubiger oder der Grundstückseigentümer an.
  • Sie benötigen eine notariell beglaubigte Löschungsbewilligung des Gläubigers.
  • Im Falle einer Briefgrundschuld benötigen Sie den Grundschuldbrief.
  • Der Gläubiger muss aus der Sicherungsabrede entlehnt sein.

Interessant: Da es sich bei der Grundschuld grundsätzlich um ein abstraktes Konstrukt handelt, ist es möglich, sie unabhängig von der tatsächlichen Tilgung des Darlehens zu löschen.

Grundschuldbrief verloren: Das sollten Sie tun

Verlieren Sie einen Grundschuldbrief, verlangen Sie als Gläubiger die Ausstellung eines Ersatzbriefes. Beim zuständigen Grundbuchamt holen Sie einen sogenannten "öffentlichen Glauben" ein. Dadurch begründen Sie die Vermutung, dass Sie tatsächlich der rechtmäßige Inhaber der Grundschuld sind. Erst wenn dies bestätigt ist, haben Sie die Möglichkeit, die Ausstellung eines Ersatzbriefes zu beantragen.

Sobald die Genehmigung für Ihren Antrag vorliegt, wird der verlorene Grundschuldbrief für kraftlos erklärt. Unberechtigte Dritte können ihn somit nicht nutzen. Zeitgleich erhalten Sie einen neuen Brief, den Sie sorgfältig aufbewahren sollten.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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