Arbeitsunfälle Arbeitsunfall und Spätfolgen: Diese Rechte haben Betroffene
Unfälle passieren nicht nur zu Hause, sondern auch auf der Arbeit. Manchmal treten die Folgen erst Jahre später auf. Dann sollten Sie Ihre Rechte kennen.
Jedes Jahr passieren in deutschen Unternehmen hunderttausende Arbeitsunfälle. Die Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU) weist für 2022 mehr als 713.000 meldepflichtige Unfälle aus. Viele bleiben harmlos und heilen ohne Spätfolgen aus. Manchmal treten Konsequenzen eines Arbeitsunfalls aber erst nach Monaten oder Jahren auf. Viele Betroffene wissen nicht, wie sie sich dann verhalten sollen.
Immer zu einem Durchgangsarzt
Festzustellen, ob ein bestimmtes Krankheitsbild von einem länger zurückliegenden Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit herrührt, ist nicht einfach. Daher beschäftigen solche Sachverhalte regelmäßig auch die Gerichte.
Besuchen Sie bei einem Arbeitsunfall immer den D-Arzt (Durchgangsarzt). Dieser hat eine besondere Zulassung der Unfallkassen und ist für die Behandlung bzw. die Abrechnung der Behandlung zuständig.
Sind der Arbeitsunfall und dessen Folgen durch einen D-Arzt aufgenommen, stehen Ihre Chancen besser. Hintergrund: Den Unfallkassen oder dem Träger der Unfallversicherung geben fehlende D-Arzt-Berichte die Möglichkeit, kausale Zusammenhänge abzustreiten.
Rente und Behandlungskosten: Leistungen für Spätfolgen
Getragen werden Leistungen im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen und Wegeunfällen durch gesetzliche Unfallkassen. Diese vertreten die gesetzliche Unfallversicherung. Entsteht eine Arbeitsunfähigkeit, greift nach Ablauf der Lohnfortzahlung das sogenannte Verletztengeld, das 80 Prozent des Lohns entspricht. Lesen Sie hier mehr zur Lohnfortzahlung. Zusätzlich werden folgende Leistungen übernommen:
- Heilbehandlungen
- Reha-Maßnahmen
- Physiotherapie
- Versorgung mit Hilfsmitteln
Zusätzlich wird eine Rente gezahlt. Diese ist an eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent gebunden. Über den Grad der Erwerbsminderung entscheidet ein medizinisches Gutachten.
Wichtig: Leistungen aus der Unfallversicherung erhalten nicht nur Arbeitnehmer. Auch Schüler und selbst Kinder in einer Tageseinrichtung sind unfallversichert. Bei Unfällen haben sie Ansprüche auf die regulären Leistungen der Unfallkassen.
Verjährung von Ansprüchen aus einem Arbeitsunfall
In der Unfallversicherung greifen die Grundsätze zur Verjährung nach den §§ 195 und 199 BGB. Damit gelten Fristen zwischen 3 und 30 Jahren. Trotzdem spielen die individuellen Rahmenbedingungen eine sehr große Rolle. Welche Spätfolgen entstehen, ist zum Unfallzeitpunkt oft nicht klar. Treten diese nach Jahren auf, wird für jeden Einzelfall geprüft, ob Spätfolgen wirklich in der Hauptsache auf den Arbeitsunfall oder auf andere Ursachen zurückzuführen sind.
- gesetze-im-internet.de: "§ 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen"
- dguv.de: "Geldleistungen/Entschädigung"