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Arbeitslosengeld nach Krankengeld – so funktioniert es


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Arbeitsunfähigkeit
Arbeitslosengeld nach Krankengeld – so funktioniert es


Aktualisiert am 20.04.2023Lesedauer: 3 Min.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Symbolbild): Auch Arbeitslose haben Anspruch auf Krankengeld.Vergrößern des Bildes
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Symbolbild): Auch Arbeitslose haben Anspruch auf Krankengeld. (Quelle: Alexander Heinl/dpa-tmn)

Welche Besonderheiten gelten für den Bezug von Krankengeld bei Arbeitslosigkeit? Erfahren Sie hier, unter welchen Voraussetzungen Sie Anspruch darauf haben.

Krank und arbeitslos – für die Betroffenen eine besonders unangenehme Konstellation. Doch Krankengeld und Arbeitslosengeld schaffen zumindest einen finanziellen Ausgleich. Denn Anspruch auf Krankengeld haben nicht nur Angestellte, sondern auch Empfänger von Arbeitslosengeld I.

Keinen Anspruch auf Krankengeld haben dagegen Familienversicherte, Rentner, Bezieher von Arbeitslosengeld II und Praktikanten.

Wir erklären, wie hoch das Krankengeld bei Arbeitslosigkeit ausfällt, was Sie im Anschluss tun müssen und ob das Krankengeld die Höhe des Arbeitslosengelds beeinflusst.

Wann habe ich Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitslosigkeit?

Bezieher von Arbeitslosengeld I haben Anspruch auf Krankengeld, sobald sie länger als sechs Wochen erkrankt sind. Innerhalb der ersten sechs Wochen nach Krankschreibung beziehen sie weiterhin Arbeitslosengeld. Mehr zum Krankengeld lesen Sie hier.

Sobald die maximal 78 Wochen des Krankengeldbezugs innerhalb von drei Jahren erreicht sind, sollten Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Während dieser bearbeitet wird, haben Sie wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Grund ist die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung. Alternativ könnten Sie bei fortdauernder Krankheit auch ALG II beantragen. Eine Voraussetzung für Arbeitslosengeld nach Krankengeld ist der Antrag auf Erwerbsminderungsrente nicht.

Immer an die Krankschreibung denken
Gerade bei langwierigen Erkrankungen ist es sehr wichtig, immer sofort Arbeitgeber, Krankenkasse oder Arbeitsagentur über die Krankheit zu informieren. Damit der Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Krankengeld besteht, müssen Sie dafür die Krankschreibung durch den Arzt vorlegen.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Bezieher von Arbeitslosengeld I bekommen das Krankengeld in derselben Höhe wie das Arbeitslosengeld. Bei Arbeitnehmern liegt die Höhe des Krankengeldes bei 70 Prozent des Brutto-Arbeitsentgelts und maximal 90 Prozent des Netto-Arbeitsentgelts.

Wie lange bekommt man Krankengeld?

Der Anspruch auf Krankengeld besteht ab dem Tag, ab dem ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit feststellt. Sie sollten sich daher unbedingt immer offiziell krank melden – auch wenn Sie keiner Arbeit nachgehen. Wird die erkrankte Person im Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung behandelt, dann gibt es Krankengeld ab Beginn des Aufenthaltes.

Nach einer Krankschreibung zahlt die Bundesagentur für Arbeit Beziehern von Arbeitslosengeld I weitere sechs Wochen lang das Arbeitslosengeld aus. In der Amtssprache heißt das Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit.

Nach diesen sechs Wochen zahlt die Krankenkasse bis zu weitere 72 Wochen Krankengeld. Voraussetzung ist, dass ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt und die Krankschreibung innerhalb einer Woche der Krankenkasse vorliegt.

Wann gibt es Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld?

Wenn Sie wieder gesund sind und damit auch das Krankengeld wegfällt, müssen Sie sich erneut arbeitslos melden. Die Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld I läuft dann einfach entsprechend weiter.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes orientiert sich dann wieder an dem Gehalt, das Sie vor Beginn der Arbeitslosigkeit und der Unterbrechung durch die Krankheit erzielt haben.

Beeinflusst Krankengeld die Höhe des Arbeitslosengeldes?

Nein. Das Krankengeld entspricht der Höhe des Arbeitslosengeldes. Wer sich nach der Genesung und dem Ende des Krankengeldes erneut arbeitslos meldet, bekommt das Arbeitslosengeld in gleicher Höhe wie zuvor.

Muss die Krankenkasse nach Ende des Arbeitsverhältnisses Krankengeld zahlen?

Ob die Krankenkasse Krankengeld bezahlt, hängt nicht davon ab, ob ein Arbeitsverhältnis beendet wurde oder nicht, sondern ob der gesetzlich Versicherte grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld hat oder nicht.

Bezieher von Arbeitslosengeld I bekommen nach einer Krankschreibung bis zu sechs Wochen lang das Arbeitslosengeld weiter bezahlt. Erst nach Ablauf der sechs Wochen müsste die Krankenkasse einspringen.

Bekomme ich Krankengeld als Bezieher von Arbeitslosengeld II?

Nein. Nur Bezieher von Arbeitslosengeld I haben Anspruch auf Krankengeld. Bezieher von ALG II oder Hartz IV bekommen hingegen kein Krankengeld ausgezahlt.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Bundesagentur für Arbeit
  • DGB Rechtsschutz
  • Finanztip
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