Trotz Schmerzen Nach einem Arbeitsunfall wieder arbeiten: Das sollten Sie wissen
Wie lange Sie nach einem Arbeitsunfall arbeitsunfähig sind, hängt von der Schwere Ihrer Verletzungen ab. Nicht immer sind Sie arbeitsunfähig.
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der sich am Arbeitsplatz ereignet. Auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeit sind Arbeitsunfälle, sie werden als Wegeunfälle bezeichnet. Als Arbeitnehmer sind Sie gesetzlich unfallversichert.
Haben Sie nach einem Arbeitsunfall Schmerzen, können Sie sich trotzdem arbeitsfähig fühlen. Die Schmerzen können jedoch die Leistungsfähigkeit und die Sicherheit beeinträchtigen.
Einen Arbeitsunfall melden
Für einen Arbeitsunfall ist ein Durchgangsarzt (D-Arzt) zuständig. Er ist ein Orthopäde und Unfallchirurg oder ein Facharzt für Chirurgie, der sich auf Unfallchirurgie spezialisiert hat. Ihr Hausarzt ist für den Arbeitsunfall nicht zuständig. Der Durchgangsarzt nimmt die medizinische Erstversorgung vor, entscheidet über die weitere Heilbehandlung und kann Ihnen auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.
Sind Sie arbeitsunfähig, müssen Sie innerhalb von drei Tagen nach dem Unfall Ihren Arbeitgeber informieren. Der Unfall muss schriftlich protokolliert werden. Der Arbeitgeber meldet den Unfall bei der Berufsgenossenschaft.
Arbeiten nach dem Arbeitsunfall
Sind Sie nach einem Arbeitsunfall krankgeschrieben, müssen Sie sich nicht unbedingt zu Hause aufhalten. Es ist grundsätzlich nicht verboten, trotz einer Krankschreibung arbeiten zu gehen, wenn Sie sich dazu in der Lage fühlen. Ihr Anspruch auf Leistungen wie eine Rehabilitation durch die Berufsgenossenschaft wird dadurch nicht gemindert. Haben Sie Schmerzen und möchten Sie trotzdem wieder arbeiten, ist das möglich, aber nicht immer empfehlenswert. Es hängt auch von der beruflichen Tätigkeit ab, ob es sinnvoll ist, zu arbeiten.
Risiko von Schmerzen bei der Arbeit nach einem Arbeitsunfall
Schmerzen nach einem Arbeitsunfall schränken die Arbeitsfähigkeit nicht immer grundsätzlich ein. Sie können allerdings verschiedene Risiken bedeuten:
- eingeschränkte Leistungsfähigkeit
- negative Auswirkungen auf die Sicherheit
- Risiko eines weiteren Arbeitsunfalls
- Verschlechterung des Gesundheitszustands
Überlegen Sie gründlich, ob Sie tatsächlich trotz Schmerzen nach einem Arbeitsunfall wieder arbeiten möchten. Arbeiten Sie im Büro, sind die Risiken entsprechend gering. Deutlich höher sind die Risiken bei der Arbeit an Maschinen oder auf der Baustelle. Dort ist eine Arbeitsaufnahme trotz Schmerzen nicht zu empfehlen.
Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers
Nicht nur Sie selbst entscheiden, ob Sie nach einem Arbeitsunfall trotz Schmerzen wieder arbeiten. Der Arbeitgeber hat eine Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern. Hat er Zweifel an der Arbeitsfähigkeit, muss er handeln.
Bei einem Folgeunfall aufgrund der Schmerzen oder einer Verschlechterung Ihres Gesundheitszustands muss er haften. Um das auszuschließen, kann er Sie dazu auffordern, nicht zur Arbeit zu erscheinen, oder Ihnen eine leichtere Tätigkeit zuweisen.
- arbeitsrechte.de: "Es ist ein Arbeitsunfall geschehen: Was tun Sie jetzt am besten?"
- arbeitsvertrag.org: "Durchgangsarzt: Nach dem Arbeitsunfall zur Untersuchung"
- anwalt-seiten.de: "Nach Arbeitsunfall wieder arbeiten trotz Schmerzen?"