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Wie wird man Notar? Berufsweg einfach erklärt


Ausbildung und Beruf
Warum der Weg zum Notar oft über 10 Jahre dauert


Aktualisiert am 26.03.2025 - 09:10 UhrLesedauer: 2 Min.
Erbe ausschlagen mit Notar: Ein Rechtsbeamter kann bei der formellen Ausarbeitung der Dokumente helfen.Vergrößern des Bildes
Ein Notar fungiert als unabhängige und unparteiische Instanz. (Quelle: Chaay_Tee/getty-images-bilder)
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Um Notar zu werden, müssen Sie zunächst Rechtswissenschaften studieren. Welche Schritte Sie anschließend unternehmen müssen, erfahren Sie hier.

Haben Sie sich für den Beruf des Notars entschieden, steht ein langer Ausbildungs- und Studienweg an. Zunächst studieren Sie Rechtswissenschaften und spezialisieren sich dann weiter. Wie das funktioniert und welche Hürden auf Sie warten, haben wir für Sie zusammengefasst.

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Wie wird man in Deutschland Notar?

Einen direkten Ausbildungsweg zum Notar gibt es nicht. Schauen Sie sich unseren Step-by-Step Plan für dieses Berufsbild an:

  • Zunächst studieren Sie Jura. Um einen Studienplatz zu ergattern, brauchen Sie an manchen Universitäten neben der allgemeinen Hochschulreife auch einen bestimmten Notendurchschnitt und das Latinum.
  • An manchen Hochschulen (privat) und Universitäten gibt es NC-freie Studiengänge.
  • Die Regelstudienzeit liegt an deutschen Universitäten zwischen zehn und elf Semestern.
  • Viele Studierende bereiten sich nebenbei oder anschließend noch in einem Repetitorium gesondert auf das erste juristische Staatsexamen vor.
  • Sie schließen das Studium mit dem ersten Staatsexamen ab. Dafür müssen Sie mehrere Klausuren in den drei Rechtsgebieten schreiben und eine mündliche Prüfung absolvieren.

Es schließt sich ein zweijähriges juristisches Referendariat an, welches Sie mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abschließen. Auch dafür müssen Sie wieder mehrere Klausuren und eine mündliche Prüfung ablegen. Danach entscheiden Sie sich für eine der beiden Notariatsformen.

Die Anschlussausbildung zum Notar

Haben Sie sich nach dem Referendariat für eine Notariatsform entschieden, gehen Sie entweder direkt in die Notariatsausbildung oder arbeiten zunächst als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin.

  • Möchten Sie hauptberuflich als Notar (Nur-Notar) arbeiten, gehen Sie nach dem zweiten Staatsexamen für drei Jahre in den Anwärterdienst oder Sie nehmen das Ausbildungsnotariat auf.
  • Sie werden verschiedenen Notaren zur Ausbildung zugeordnet und sammeln praktische Erfahrungen.
  • Als zukünftiger Anwaltsnotar arbeiten Sie nach dem zweiten Staatsexamen zunächst mindestens fünf Jahre als Rechtsanwalt.
  • Anschließend können Sie sich auf eine Notarstelle bewerben. Werden Sie zum Notar bestellt, üben Sie die Notartätigkeit neben dem Anwaltsberuf aus.

Die spezialisierte notariatsbezogene Ausbildung gestaltet sich in jedem Bundesland anders, sie endet aber überall mit der notariellen Fachprüfung. Sie schreiben vier Klausuren und legen eine mündliche Prüfung ab. Unter Juristen wird die Prüfung gern auch als drittes Staatsexamen gehandelt.

Ihre Aufgaben als Notar

Als Notar beraten Sie Ihre Mandanten in rechtlichen Fragen, beurkunden Vorgänge und bescheinigen oder beglaubigen diese. Hierbei kann es sich unter anderem um Verträge für Privatpersonen oder Unternehmen handeln, Kaufverträge, Testamente oder andere Schriftstücke.

Dazu beglaubigen Sie Vorsorgevollmachten und unterstützen Ehepaare bei der Erstellung von Scheidungspapieren. Sie dokumentieren Adoptionen, Unterhaltsregelungen und viele weitere familienrechtliche, aber auch handels- und gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten. Bei all Ihren Tätigkeiten achten sie darauf, dass die festgehaltenen Absichten der Klienten gesetzeskonform sind.

Wichtig ist, dass Sie unparteiisch agieren und unabhängig sind. Sie halten den Willen Ihrer Klienten in einem Dokument fest und handeln als unabhängiger Träger in einem öffentlichen Amt. Aufgrund von Studium, Referendariat und einer spezialisierten notariatsbezogenen Ausbildung kann es zehn Jahre und länger dauern, bis Sie selbstständig als Notar oder Notarin arbeiten.

Verwendete Quellen
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