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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Verfassungsbeschwerde Streit um Rentenbesteuerung geht in die nächste Runde
Künftige Senioren könnten doppelt besteuert werden, urteilte Deutschlands oberstes Steuergericht im Mai – die Klagen zweier Rentner wurden jedoch abgewiesen. Nun rufen die Senioren das Verfassungsgericht an.
Ende Mai fällte der Bundesfinanzhof ein wegweisendes Urteil: Er stellte fest, dass es bei Senioren zu einer doppelten Besteuerung von Renten kommen könnte – was Hunderttausende künftiger Rentner betroffen hätte. Mehr zu den Auswirkungen lesen Sie hier.
Die Klagen zweier Senioren, des ehemaligen Steuerberaters Horst W. Bangert und des früheren Zahnarztes Gert Zimmermann, wies Deutschlands oberstes Steuergericht dagegen ab. Nun geht der Streit aber in die nächste Runde: Die beiden haben jeweils Verfassungsbeschwerde eingelegt, bereits im Juni das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen.
Kläger Zimmermann erhofft sich so Gerechtigkeit. "Ich ärgere mich immer noch sehr über das Urteil des Bundesfinanzhofs", sagt er im Gespräch mit t-online. Bereits kurz nach Verkündung des Urteils zeigte er sich enttäuscht. "Es ist völlig unverständlich, wie das Gericht entschieden hat. Das kann ich einfach nicht nachvollziehen", so Zimmermann.
Das hat der Finanzhof geurteilt
Grob gesagt dreht sich der Streit darum, ob Senioren zweifach zur Kasse gebeten werden; einmal, wenn sie Rentenbeiträge aus versteuertem Einkommen einzahlen und einmal, wenn die Rente ausgezahlt wird.
Konkret geht es dabei um Folgendes: Ab 2025 werden Rentenbeiträge voll steuerbefreit sein, ab 2040 werden dann "nachgelagert" nur noch die ausgezahlten Renten voll besteuert. Dabei zählen die Finanzämter aber insbesondere den Grundfreibetrag als "steuerfreien Rentenbezug" mit.
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Das ist nach Einschätzung des BFH nicht zulässig, das Steuergericht mahnte dies Ende Mai an. Der Freibetrag dürfte also bei der Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente nicht mehr mitzählen, sodass in Summe ein höherer Betrag steuerfrei sein müsste – und es nicht zu einer Überbelastung kommt. Der Bund hat bereits angekündigt, nachzusteuern.
Bis ein Urteil fällt, dauert es
Bei der Beschwerde der beiden Senioren geht es dagegen jetzt um komplizierte Einzelfragen – etwa, ob eine potenzielle Witwenrente bei Berechnung der Rentensteuer mit einbezogen wird. Zunächst muss das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob es die Beschwerde zulässt. Wenn das der Fall ist, wird es darüber verhandeln und womöglich ein wegweisendes Urteil fällen.
Bis es so weit ist, kann es indes mehrere Jahre dauern. "Ich weiß, dass es eine schier endlose Geschichte ist", sagt Zimmermann. "Aber es geht mir auch ums Prinzip."
Der Held der Rentner
Der Bund der Steuerzahler unterstützt seine Verfassungsbeschwerde finanziell, wie auch bereits die Klage vor dem BFH. "Ich bin froh, dass der Steuerzahlerbund die Anwaltskosten trägt – ohne die Unterstützung hätte ich vermutlich nicht weitergemacht."
Doch auch ein anderer Punkt gibt Zimmermann Motivation. "Ich bekomme seit der BFH-Verhandlung Mitte Mai Nachrichten von anderen Rentnern, die mich als Held ansehen", sagt er. "Das macht mich stolz – und dafür lohnt es sich auch, weiter zu kämpfen." Auch seine Ehefrau sei mittlerweile dafür, dass er sich gegen die Finanzverwaltung wehrt.
Nächste Woche verreist das Ehepaar Zimmermann erst einmal, es geht in die Schweiz. Das Hotel, in dem er dort unterkommt, hatte noch seine Kontaktdaten, erzählt er. Vor 30 Jahren habe er dort bereits schon einmal übernachtet. "An diesem Datenservice können sich die deutschen Finanzämter gerne ein Vorbild nehmen", scherzt Zimmermann. Das würde es Senioren für ihre Steuerfragen deutlich einfacher machen.
- Eigene Recherche
- Gespräch mit Gert Zimmermann
- Bund der Steuerzahler: "Rechtsstreit um Rentenbesteuerung geht nach Karlsruhe"