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Doppelte Besteuerung der Rente? Kläger: "Vertrauen in Rechtsstaat zerstört"


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Doppelte Besteuerung?
Kläger zu Rentenurteil: "Vertrauen in den Rechtsstaat ist zerstört"


Aktualisiert am 31.05.2021Lesedauer: 2 Min.
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"Klare Kriterien für die Zukunft": Olaf Scholz erklärt, wie er das Urteil zur Rentenentscheidung sieht und stellt seine Pläne für eine Steuerreform vor. (Quelle: t-online)

Der Bundesfinanzhof wies beide Klagen gegen die doppelte Rentenbesteuerung ab. t-online erreichte Musterkläger Gert Zimmermann telefonisch. Dieser ärgert sich über die Entscheidung.

Der Musterkläger, der gegen die doppelte Besteuerung seiner Rente vor den Bundesfinanzhof (BFH) gezogen war, zeigte sich nach dem Urteil unzufrieden. "Ich bin über diese Entscheidung maßlos enttäuscht", sagte Gert Zimmermann im Gespräch mit t-online. "Mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist zerstört."

Der BFH urteilte am Montag, dass es bei privaten Renten nicht zu einer verbotenen doppelten Besteuerung kommen könne – das sei im deutschen Steuersystem nicht möglich. Die Richter wiesen die Klage des Ehepaares Zimmermann deshalb ab. Die beiden Rentner waren gegen ihren Steuerbescheid vorgegangen, da sie eine verbotene Doppelbesteuerung ihrer Bezüge vermuteten.

Auch eine weitere Klage wies der Finanzhof ab – hier ging es um die Doppelbesteuerung bei gesetzlichen Renten. Im Zuge dieses Urteils fällte der BFH eine Grundsatzentscheidung, die Millionen Menschen betreffen dürfte, die erst künftig in Rente gehen.

So muss die Rentensteuerformel angepasst werden. Die Folge: Künftige Senioren könnten Steuern sparen. Mehr dazu lesen Sie hier.

"Entscheidung ärgert mich sehr"

Zimmermann, ein Zahnarzt im Ruhestand, bezog neben der gesetzlichen Rente noch rund 20 weitere private Renten. "Ich verstehe das Urteil nicht", sagte er weiter. Das Finanzgericht Kassel habe eine Doppelbesteuerung mehrerer Renten von ihm festgestellt. "Warum der Finanzhof dieser Auffassung nicht gefolgt ist, ist für mich rätselhaft."

Dass das zweite Rentenurteil des Finanzhofs für viele Menschen positive Auswirkungen haben wird, freut ihn. "Doch die Entscheidung des Gerichtes in meinen Fall ärgert mich sehr."

Der 74-Jährige kämpft schon seit mehr als zwölf Jahren gegen Finanzämter und Steuerbescheide. Dass dieser Kampf nun abrupt endet, will er nicht glauben. "Ich weiß noch nicht, ob ich eine Verfassungsbeschwerde einlegen kann. Ich vermute aber nicht."

"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"

Er werde sich das Urteil mit seinem Steuerberater genau anschauen. "Wenn mein Weg an der Stelle zur Ende ist, muss ich das akzeptieren – auch wenn das schwer ist."

Bei der mündlichen Verhandlung in München gab sich Zimmermann vor zwei Wochen noch recht siegessicher. "Ich will einfach nur Gerechtigkeit. Ich hoffe natürlich, dass wir vor dem BFH gewinnen", sagte Zimmermann damals.

Eine Sektflasche hatte er dennoch nicht kaltgestellt. "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand", so Zimmermann. Das sei nun wieder bewiesen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Telefongespräch mit Gert Zimmermann
  • Bundesfinanzhof
  • Mit Material der Nachrichtenagentur AFP
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