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Handytarife oder Fitnessstudio: Verträge dürfen künftig nur noch ein Jahr laufen


Handytarife oder Fitnessstudio
Verträge dürfen künftig nur noch ein Jahr laufen

Von dpa-afx
25.06.2021Lesedauer: 1 Min.
Mann im Fitnessstudio (Symbolbild): Verträge dafür dürfen künftig nur noch ein Jahr laufen.Vergrößern des Bildes
Mann im Fitnessstudio (Symbolbild): Verträge dafür dürfen künftig nur noch ein Jahr laufen. (Quelle: SelectStock/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Wer künftig einen Vertrag fürs Fitnessstudio oder den Handytarif abschließen möchte, ist besser geschützt. Denn lange Verträge sind nur noch unter Bedingungen möglich. Was sich außerdem ändert.

Die Vertragslaufzeiten für Handytarife, Streamingdienste oder Fitnessstudios werden gesetzlich beschränkt, um den Wechsel zu einem anderen Anbieter zu erleichtern. Der Bundestag hat am frühen Freitagmorgen ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das Verbrauchern auch die Kündigung ihrer Verträge erleichtern soll.

"Lange Vertragslaufzeiten und lange Kündigungsfristen beschränken die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und hindern sie an einem Wechsel zu attraktiveren und preisgünstigeren Angeboten", erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD).

Das ist künftig bei Verträgen erlaubt

Künftig dürfen Verträge in der Regel nur noch ein Jahr lang laufen. Längere Laufzeiten von bis zu zwei Jahren sind nur noch erlaubt, wenn der Kunde gleichzeitig auch ein Angebot über einen Ein-Jahres-Vertrag bekommt, der im Monatsdurchschnitt maximal 25 Prozent teurer ist.

Wenn ein Unternehmen Verträge um mehr als drei Monate automatisch verlängern will, muss es von sich aus auf die Kündigungsmöglichkeit hinweisen. Die Kündigungsfrist wird grundsätzlich von drei Monaten auf einen Monat verkürzt.

Im Internet muss es künftig außerdem einen "Kündigungsbutton" geben, damit Verträge dort genauso einfach beendet werden können wie sie geschlossen wurden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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