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Banken: Richter kippen AGB-Klauseln zur stillen Zustimmung


AGB von Kreditinstituten
BGH kippt Bank-Klauseln zur stillschweigenden Zustimmung

Von dpa, t-online
27.04.2021Lesedauer: 2 Min.
Viele Seiten Kleingedrucktes: Klauseln, die die Zustimmung des Kunden bei einer Änderung der AGB der Bank fingieren, sind nun nicht mehr zulässig.Vergrößern des Bildes
Viele Seiten Kleingedrucktes: Klauseln, die die Zustimmung des Kunden bei einer Änderung der AGB der Bank fingieren, sind nun nicht mehr zulässig. (Quelle: Uli Deck/dpa-bilder)

Bankkunden mussten bisher widersprechen, wenn sie mit AGB-Änderungen nicht einverstanden waren. Ein Urteil bringt jetzt mehr Durchblick für Kontoinhaber. Aber auch mehr Bürokratie.

Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte am Dienstag bestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken für unwirksam. Diese legen fest, dass Kunden Änderungen der AGB zustimmen, wenn sie auf die Ankündigung dieser Änderungen nicht reagieren.

Diese Praxis ist weit verbreitet und wird auch als stillschweigende Zustimmung bezeichnet. Die Klauseln seien zu weitreichend und benachteiligten die Kunden unangemessen, erklärte der Vorsitzende Richter des elften Zivilsenats in Karlsruhe (Az.: XI ZR 26/20).

Klage von Verbraucherschützern

Der Fall betrifft die Postbank, hat nach Einschätzung von Branchen- und Rechtsexperten aber branchenweite Relevanz. Auch viele andere Kreditinstitute nutzen nämlich dieselbe oder ähnliche Passagen in ihren AGB.

Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Zuvor war der Verband mit der Klage bei den Vorinstanzen am Landgericht Köln und am Oberlandesgericht Köln gescheitert.

Schweigen in der Regel keine Zustimmung

Schweigen sei im Rechtsverkehr gemeinhin keine Form der Zustimmung, hatte der Vorsitzende Richter in der Verhandlung am Vormittag ausgeführt. Es gibt allerdings auch Ausnahmen.

Diese sind gesetzlich geregelt und betreffen beispielsweise Zahlungsdiensterahmenverträge. Ferner sagte der Vorsitzende Richter, das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung werde zum Nachteil der Verbraucher verschoben.

Der Vertreter des Bundesverbands der Verbraucherzentralen sagte vor dem BGH, die Änderungsmöglichkeiten, die die Bank derzeit habe, beträfen den gesamten Geschäftsbereich. Damit werde das Vertragsgefüge einseitig zugunsten der Bank verschoben.

Mehr Transparenz für Kunden

Eine echte Wahl habe der Kunde ohnehin nicht: Akzeptiert er Änderungen nicht, kann er kündigen oder widersprechen - dann kündige wohl die Bank. So oder so müsse er einen neuen Vertrag abschließen. Im Kern ging es den Verbraucherschützern um mehr Transparenz.

Der Vertreter der Gegenseite kritisierte die Entscheidung der Richter schon vor der Urteilsverkündung als "riesiges Problem" für Kreditinstitute und bat die Richter, "nicht päpstlicher als der Papst" zu sein. Die Millionen von Kundenverträge, die Banken im Massengeschäft abschließen, müssten für einen praktikablen Umgang gleich geregelt sein.

Änderungen seien allein schon wegen der häufig jahrzehntelangen Laufzeiten unausweichlich. Und auch der technische Fortschritt mache AGB-Änderungen immer wieder nötig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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