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Bonpflicht ab 2020: Müssen Sie den Kassenbon jetzt immer annehmen?


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Papierchaos beim Einkaufen
Müssen Sie den Kassenbon jetzt annehmen?


Aktualisiert am 03.01.2020Lesedauer: 3 Min.
Kassiererin übergibt Quittung an Kundin: Für Geschäfte gilt ab 2020 eine Ausgabepflicht von Kaufbelegen.Vergrößern des Bildes
Kassiererin übergibt Quittung an Kundin: Für Geschäfte gilt ab 2020 eine Ausgabepflicht von Kaufbelegen. (Quelle: Image Source/getty-images-bilder)
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"Möchten Sie den Beleg dazu?" Die Antwort darauf kann sich nun geändert haben. Denn seit dem 1. Januar 2020 gilt die Bonpflicht. Müssen Sie die Kassenbons nun also immer annehmen und aufbewahren?

Bis 2020 haben die meisten Verbraucher den Kaufbeleg lediglich für den Garantiefall oder einen möglichen Umtausch aufgehoben, oder, um die getätigten Ausgaben später in ein Haushaltsbuch einzutragen.

Das wird sich jetzt ändern – sofern das Gesetz bis September 2020 in der Form bestehen bleibt.

Muss der Kassenbon mitgenommen werden?

Besonders in einigen europäischen Ländern, wie beispielsweise Italien oder Österreich, wurden Touristen oftmals angehalten, die Quittungen für ihre Einkäufe anzunehmen und aufzubewahren. Der Grund ist die Belegannahmepflicht. Denn in einigen Regionen können Verbraucher nach dem Verlassen des Geschäftes von der Finanzbehörde vor Ort aufgefordert werden, den Kaufbeleg vorzuzeigen. Sinn der Maßnahme ist es, Läden zu überführen, die Steuern hinterziehen, und so den Steuerbetrug einzudämmen.

Auch in Deutschland soll durch das Inkrafttreten der Kassensicherungsverordnung, unter die auch die Kassenbonpflicht fällt, der Steuerbetrug gemindert werden. Aus diesem Grund sind Ladenbesitzer verpflichtet, bis Ende September ihre Kassen mit der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) fälschungssicher zu machen. Durch das System wird jede Transaktion unwiderruflich aufgezeichnet und automatisch ein Kaufbeleg ausgedruckt.

Muss ich meinen Kassenbeleg immer mitnehmen?

Nein. Zwar gilt die Kassensicherungsverordnung seit dem 1. Januar, allerdings hat das Finanzministerium mitgeteilt, dass es keine Annahmepflicht seitens der Kunden gibt. Anders als beispielsweise in Italien oder Österreich wird also nur der Händler zur Ausgabe des Kassenbelegs verpflichtet (Belegausgabepflicht). Ob Verbraucher die Quittung anschließend auch mitnehmen, bleibt ihnen überlassen.

Ist die Kassenbonpflicht sinnvoll?

Experten gehen davon aus, dass die Umrüstung der Kassen den Steuerbetrug eindämmen kann. Denn durch TSE wird bei jeder Transaktion aufgezeichnet, was zu welchem Preis verkauft wurde. So könnten laut Bundesfinanzministerium, auch bei einer kurzfristigen Kassenprüfung, alle Einnahmen eines Geschäftes fälschungssicher und lückenlos dargestellt werden.

Achtung
Auch Trinkgelder müssen, genau wie Pfandflaschenauszahlungen, elektronisch durch das TSE erfasst werden.

Da allerdings nach jeder elektronischen Transaktion automatisch auch eine Quittung ausgestellt und ausgedruckt wird, kritisieren sowohl Ladenbesitzer als auch der Handelsverband Deutschland (HDE) das System. Nach Angaben des HDE werden durch die Kassenbonausgabepflicht Kaufbelege von insgesamt zwei Millionen Kilometern Länge zusätzlich pro Jahr produziert. Dies gehe vor allem zulasten der Umwelt. Darüber hinaus werden die Ausgaben für die Geschäfte deutlich steigen, da die Umrüstung der Kassensysteme bis zu 500 Euro pro Kasse kosten kann, heißt es laut Verband. Und das wiederum könnte sich auf die Verbraucherpreise niederschlagen.

Lässt sich die Papierflut vermeiden?

Um einer Papierverschwendung vorzubeugen, gibt es mehrere Möglichkeiten. So heißt es seitens des Bundesfinanzministeriums, dass die Belegausgabepflicht in bestimmten Situationen entfallen kann. Ausnahmen könnten beispielsweise Bäckereien oder Kioske sein. Denn hier werde Ware in hoher Stückzahl zu kleinen Preisen von unbekannten Personen gekauft.

Auch Verbraucher können die Papierverschwendung bei ihrem Shopping-Tag oder dem Wochenendeinkauf eindämmen. So gibt es in den App-Stores bereits spezielle Programme, mit denen die Händler Kaufbelege digital auf das Smartphone übertragen können. Wichtig ist, dass sowohl der Laden als auch das Handy die Technologie unterstützen.


Die Vorteile der Methode: Sie spart Papier, ist somit besser für die Umwelt, verschafft Verbrauchern einen besseren Überblick über die Kassenbelege und verringert die Kosten für den Händler. Der Nachteil ist jedoch der Datenschutz. Denn durch die digitale Aufbewahrung werden Verbraucher zunehmend zum gläsernen Kunden, geben Verbraucherschützer zu bedenken.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen afx, dpa
  • Bundesministerium der Finanzen: "Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach dem 31. Dezember 2019"
  • KassenSichV
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