Rechtlich erlaubt? Steuersenkung im Schienenverkehr: Flixbus will klagen
Flixbus profitiert nicht von der geplanten Herabsetzung der Mehrwertsteuer im Schienenverkehr. Dabei bleibe die Umweltfreundlichkeit der Busse gegenüber der Bahn unberücksichtigt, findet das Unternehmen.
Das Fernbusunternehmen Flixbus will vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die geplante Senkung der Mehrwertsteuer im Schienenverkehr klagen. Zudem kündigte das Münchner Unternehmen eine Beschwerde bei der EU-Kommission an.
"Wir sind davon überzeugt, dass eine einseitige Mehrwertsteuersenkung für die Bahn, also ohne den umweltfreundlicheren Fernbus zu berücksichtigen, rechtlich nicht erlaubt ist", sagte Flixbus-Gründer André Schwämmlein. Ein vom Unternehmen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass die geplante Maßnahme gegen den von der EU festgelegten Grundsatz der steuerlichen Neutralität verstoße. Das Dokument liegt der Nachrichtenagentur dpa vor.
Direkter Wettbewerb mit der Konkurrenz
Flixbus sieht sich als direkten Konkurrenten der Bahn. Bei günstigeren Preisen des Wettbewerbers müsste auch Flixbus nachziehen, profitiere dabei aber nicht von geringeren Steuern. "Vor allem bei den Sparpreisen der Deutschen Bahn werden viele Kunden genau hinschauen, wenn diese noch günstiger werden, und sich vielleicht sagen: "Ich fahre ICE", sagte Schwämmlein.
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Mehrwertsteuersenkung ab Januar
Die Bundesregierung hatte im Klimapaket eine Mehrwertsteuersenkung für den Schienenverkehr vereinbart. Ab Januar sollen auf Fernverkehr-Tickets der Bahn wie im Nahverkehr auch nur noch 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig werden, bisher waren es 19 Prozent. Die Deutsche Bahn hat angekündigt, diesen Vorteil vollständig an die Kunden weiterzureichen. Damit würden Tickets rund zehn Prozent günstiger. Das soll mehr Bürger dazu bringen, vom Auto oder dem Flugzeug auf die Bahn umzusteigen. Klage und Beschwerde will Flixbus einreichen, sobald das Gesetz in der aktuellen Form in Kraft tritt.
- Nachrichtenagentur dpa