BGH urteilt Bäckereicafés dürfen sonntags den ganzen Tag offen haben
Kein Sonntagsfrühstück ohne Brötchen – aber wie lange darf der Bäcker überhaupt aufhaben? Das ist nun vor dem Bundesgerichtshof ein für alle mal geklärt worden.
Kunden können sich mit dem Kauf ihrer Sonntagsbrötchen in Zukunft Zeit lassen. Bäckereien dürfen sie nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auch außerhalb der vorgeschriebenen Öffnungszeiten bedienen – allerdings nur in Filialen, in denen der Thekenverkauf mit einem Café kombiniert ist. Solche Bäckereicafés zählten als Gaststätten, entschieden die Richter in Karlsruhe am Donnerstag. Als "zubereitete Speisen" dürften Brot und Brötchen von früh bis spät abgegeben werden. (Az. I ZR 44/19)
Die obersten Zivilrichter bestätigten damit ein Urteil des Oberlandesgerichts München. In dem Fall hatte die Wettbewerbszentrale einen Backwaren-Hersteller mit Filialen in München verklagt, weil Kunden Brötchen dort vor- und nachmittags kaufen konnten. In Bayern dürfen Bäckereien an Sonntagen nur drei Stunden öffnen. Daran muss sich die Kette laut BGH aber nicht halten, weil es in den Läden auch Tische und Stühle gibt.
- Semmeln am Sonntag: Wann das Ladenschlussgesetz greift
- Reich an Eiweiß: Eine fast vergessene Frucht hält Brot länger frisch
- Rezept: So backen Sie Ciabatta, das wie beim Italiener schmeckt
Gerichtsentscheid ist bundesweit gültig
Die Ladenschlusszeiten für Bäckereien sind in den Bundesländern zwar unterschiedlich geregelt, sie reichen von den genannten drei Stunden in Bayern bis zu neun Stunden in Berlin, die Entscheidung des BGH hat aber mit Blick auf die Öffnungszeiten für sogenannte Bäckereicafés bundesweite Bedeutung. Das Gaststättenrecht ist in dem Punkt in allen Bundesländern ähnlich. Ein Sonntagsverkauf in Bäckereien mit Café dürfte demnach bundesweit zulässig sein, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch.
- Nachrichtenagenturen dpa, AFP