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Prokon will sich zur Genossenschaft umwandeln


Trotz Dementi
Prokon will sich zur Genossenschaft umwandeln

Von dpa-afx, t-online
Aktualisiert am 26.03.2014Lesedauer: 1 Min.
Das Ende der GmbH und Co. KG? Bei Prokon stehen offenbar Veränderungen anVergrößern des Bildes
Das Ende der GmbH und Co. KG? Bei Prokon stehen offenbar Veränderungen an (Quelle: dpa-bilder)

Der angeschlagene Windanlagen-Finanzierer Prokon, der sich in vorläufiger Insolvenz befindet, gründet nach Informationen des Bremer "Weser-Kuriers" eine Genossenschaft. Noch vor einem Monat wurden solche Pläne dementiert.

Drei Prokon-Führungskräfte haben einem Bericht der Zeitung zufolge eine vorläufige Satzung für die geplante "Prokon Genossenschaft für eine lebenswerte Zukunft eG" unterzeichnet: die Geschäftsführer Carsten Rodbertus und Henning Mau sowie Vertriebsleiter Rüdiger Gronau. Die Rechtsform solle jedoch keine Notlösung für den Fall einer Insolvenz sein, sondern Teil der vorgesehenen Strukturveränderungen bei Prokon, schreibt das Blatt unter Berufung auf Unternehmenskreise.

Mit der Neugründung entsteht laut Genossenschaftsverband "eine bereits geschäftsfähige Genossenschaft mit dem Zusatz i. G. (in Gründung)". Um das Verfahren abzuschließen, müsse die Genossenschaft ihre vollständige Satzung noch durch den Genossenschaftsverband genehmigen lassen. EIn Vorteil dieser Organisation: Es gäbe einen Vorstand und einen Aufsichtsrat, die Macht der Geschäftsführer würde also begrenzt.

Ende Februar: Gerüchte über Umwandlung dementiert

Ende Februar hatte der vorläufige Prokon-Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin noch Spekulationen über eine anstehende Umwandlung der Unternehmensgruppe in eine Genossenschaft zurückgewiesen. Eine Umwandlung in eine andere Rechtsform während des laufenden vorläufigen Insolvenzverfahrens sei nicht möglich, hieß es damals.

Im Januar hatte der Itzehoer Windanlagen-Finanzierer eine vorläufige Insolvenz angemeldet. 75.000 Anleger hatten Prokon etwa 1,4 Milliarden Euro Kapital zur Verfügung gestellt. Dieses Geld stammte fast ausschließlich aus dem Verkauf von Genussrechten, bei der die Kapitalgeber im Ernstfall nicht abgesichert sind. Ob Prokon tatsächlich insolvent ist, soll sich bis Ende April entscheiden.

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