Investitionsschutz nicht gewährleistet Ausländische Investoren verklagen EU-Krisenstaaten
Ausländische Investoren gehen laut einem "Spiegel"-Bericht juristisch gegen die Euro-Krisenländer Spanien, Griechenland und Zypern vor. Fonds und Unternehmen verlangen demnach hohe Entschädigungen von den Regierungen dieser Länder unter Berufung auf den sogenannten Investitionsschutz. Er soll sicherstellen, dass Investoren durch spätere Gesetzesänderungen nicht benachteiligt werden. In den Krisenländern waren solche Änderungen häufig von Spar- und Reformmaßnahmen in Zuge der Eurokrise ausgelöst worden.
In Spanien gehe es beispielsweise um die Kürzung von Subventionen für die Solarbranche.
Geheime Verhandlungen
Verhandelt werden die Entschädigungsklagen laut dem "Spiegel"-Bericht vor geheim tagenden internationalen Schiedsgerichtskommissionen. Derzeit gehe es für Spanien und Zypern dabei um eine Summe von insgesamt 1,7 Milliarden Euro für entgangene Gewinne der Kläger, schreibt das Nachrichtenmagazin unter Berufung auf eine Studie der Organisationen Corporate Europe Observatory (CEO) und Transnational Institute.
Kritik an Investitionsschutzklauseln
Heikel sei dabei, dass einige Investoren erst in die Krisenländer gegangen seien, als deren Probleme bereits absehbar waren. CEO-Handelsexpertin Pia Eberhardt kritisierte daher im "Spiegel" die in Abkommen zwischen Staaten vereinbarten Investitionsschutzklauseln: "Die Superrechte für Konzerne gehören abgeschafft."
Das Thema Investitionsschutz ist auch relevant für das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA. Die EU-Kommission, die auf europäischer Seite die Verhandlungen führt, hatte die Gespräche in diesem Bereich vorläufig auf Eis gelegt, um Zeit für eine öffentliche Debatte zu geben. Die Klauseln für den Investitionsschutz werden kritisiert, weil sie es Unternehmen erlauben, Staaten unter bestimmten Bedingungen vor nicht-öffentlichen Schiedsgerichten zu verklagen.
Investitionsschutzabkommen sind völkerrechtliche Verträge zwischen Staaten. Sie bieten Direktinvestitionen ausländischer natürlicher oder juristischer Personen (zum Beispiel Unternehmen) in einem fremden Staat rechtlichen Schutz, insbesondere gegen eigentumsbeeinträchtigende Maßnahmen wie entschädigungslose Enteignungen.