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McDonald's in den USA wieder wegen heißem Kaffee verklagt


Déjà-vu
McDonald's erneut wegen heißem Kaffee verklagt

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 22.01.2014Lesedauer: 2 Min.
McDonald's Kaffee mit schief sitzendem DeckelVergrößern des Bildes
McDonald's Kaffee mit schief sitzendem Deckel (Quelle: Reuters-bilder)

Diese Klage dürfte ungute Erinnerungen bei McDonald's wecken: Rund 20 Jahre nach einem Prozess wegen eines Unfalls mit heißem Kaffee wird die Fast-Food-Kette in einem ähnlichen Fall erneut vor Gericht gezerrt. In Los Angeles reichte eine Frau Klage ein, weil sie sich angeblich im Januar 2012 an einem Kaffee von McDonald's verbrannt hatte.

Warum die Klage erst zwei Jahre nach dem Vorfall präsentiert wird, war zunächst nicht bekannt. Laut "Los Angeles Times" waren weder das Unternehmen noch der Anwalt der Klägerin für eine Stellungnahme zu erreichen.

Die Frau hatte den Kaffee an einem Drive-In-Schalter bestellt. Als sie den Becher in Empfang nahm, fiel der Deckel ab und Kaffee wurde verschüttet. "Der Deckel des heißen Kaffees wurde fahrlässig, sorglos und unsachgemäß auf den Kaffeebecher gesetzt", zitierte die Zeitung aus der Klageschrift.

Klage erregte weltweit Aufsehen

Die weltweit tätige Schnellimbisskette machte mit einem ähnlichen Fall in den 90er Jahren Schlagzeilen. Die Amerikanerin Stella Liebeck verklagte das Unternehmen, weil sie von heißem Kaffee Verbrennungen dritten Grades an den Oberschenkeln und im Schritt erlitt. Ein Geschworenengericht sprach ihr zunächst 2,9 Millionen Dollar (2,2 Millionen Euro) zu.

Diese Strafzahlung wurde später von einem Richter allerdings auf 640.000 Dollar reduziert und die Beteiligten einigten sich außerhalb des Gerichts auf eine unbekannte Summe. Kritiker drängten nach dem Urteil von 1994 auf eine Rechtsreform. Der im laufenden Fall geforderte Schadenersatz wurde nicht bekannt.

Vorsicht, dämliche Verbraucher!

Klagen dieser Art sind in den USA unter dem Begriff "frivolous lawsuits" bekannt. Damit ist gemeint, dass die Kläger hohe Summen erstreiten wollen, obwohl sie sich zumindest teilweise selbst dämlich angestellt haben. Ein Auswuchs dieser Praxis ist, dass sich Firmen mit grotesk anmutenden Warnhinweisen davor zu schützen versuchen.

So berichtet die Zeitung "Washington Examiner" vom Warnhinweis auf einem Elektrorasierer, dass man ihn nicht im Schlaf benutzen solle. Ein Nackenkissen für Kinder sollten die Verbraucher "von Babys und Kindern fernhalten". Und auf einem Elektrokocher habe sich der Hinweis gefunden, dass die "Oberfläche während und nach dem Kochen heiß" sein kann.

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