Verbraucher Was ist der Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Garantie?
Von afp
24.09.2012Lesedauer: 1 Min.
Die Sachmängelhaftung des Händlers ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese kann der Händler auch nicht eigenmächtig, etwa durch seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ändern. Einzig Schadensersatzansprüche lassen sich laut vzbv vertraglich weitgehend ausschließen.
Eine Garantie hingegen ist ein freiwilliges Angebot eines Dritten, etwa des Herstellers, und nur in ihren Grundzügen gesetzlich geregelt. Der Kunde kann nur in dem Rahmen Forderungen stellen, den ihm sein Vertragspartner zugesteht. Von Nutzen wird die Herstellergarantie, wenn der Verkäufer nach Ablauf der ersten sechs Monate seine Gewährleistungspflicht nicht mehr anerkennt: Die Herstellergarantie greift oft länger und wird in der Regel problemlos eingelöst. (Quelle: AFP)
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