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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Mehr Transparenz Diese Änderungen werden für Mieter 2022 wichtig
Für Mieter ändert sich im Jahr 2022 einiges: Vieles macht das Leben und die Wohnungssuche einfacher. t-online gibt einen Überblick, welche Erneuerungen die Ampel-Koalition plant.
Sanierungsstau, hohe Mieten und wenig Wohnraum – die Umstände sind für Mieter in Deutschland an vielen Orten nicht ideal. Doch das neue Jahr soll viele Erleichterungen bringen und einige Probleme des Mietmarkts beheben. t-online zeigt Ihnen, welche Änderungen für Sie als Mieter dieses Jahr wichtig werden könnten und welche neuen Regelungen Ihnen die Suche nach einem neuen Zuhause erleichtern.
Die große Neubauoffensive 2022
Im Wahlkampf 2021 spielte auch immer wieder die Wohnpolitik eine entscheidende Rolle. Bei steigender Inflation und einer zunehmenden finanziellen Belastung durch hohe Mieten wollten viele deutschen Bürgerinnen und Bürger einen Kanzler, der sich für bezahlbare Wohnungen einsetzt.
Die neue Regierung unter Olaf Scholz hat sich hier ambitionierte Pläne gesetzt. So hat Deutschland seit mehr als zwanzig Jahren wieder ein eigenständiges Bundesbauministerium, das die Wohnsituation in Deutschland entspannen soll, etwa mit einer großen Neubauoffensive.
Pro Jahr sollen laut Koalitionsvertrag 400.000 Wohnungen entstehen, 100.000 davon sollen Sozialwohnungen sein. Das ist laut Experten auch notwendig: In den vergangenen Jahren ist die Zahl der öffentlich geförderten Wohnungen stark zurückgegangen, sodass viele Menschen, die theoretisch einen Anspruch auf finanzielle Förderungen hätten, dennoch keine Sozialwohnungen finden und reguläre Mieten zahlen müssen.
Zuständig für den Bau neuer Wohnungen sind allerdings die Länder, nicht der Bund. Zumindest sagte aber Bundesbauminister Klara Geywitz (SPD) den Bundesländern bereits eine Milliarde Euro für den sozialen Wohnungsbau zu. Eine solche Neubauoffensive ist ein gutes Signal für alle Mieter: Denn mehr Wohnungen bedeuten auch weniger Wettbewerb um Wohnraum und damit perspektivisch günstigere Mieten.
Mehr Transparenz durch Mietspiegelpflicht
Wer in eine neue Stadt ziehen muss, kann oft nicht einschätzen, welche Summe in welchem Viertel eine marktübliche Miete ist. Helfen soll in solchen Fällen der Mietspiegel, er gibt die ortsüblichen Mieten an. Dafür zeigt er die durchschnittlichen Mieten oder auch Mietpreisspannen an, die andere Mieter für vergleichbare Wohnungen in der Stadt zahlen. Die Wohnungen werden dabei nach Größe, Baujahr, Ausstattungsmerkmalen und Lage verglichen.
Ab dem 1. Juli 2022 tritt die Reform des Mietspiegelrechts in Kraft. Dann müssen alle Städte ab 50.000 Einwohnern einen Mietspiegel erstellen. Ab 100.000 Einwohnern muss die Stadt oder die Gemeinde sogar einen qualifizierten Mietspiegel ausweisen. Dieser basiert – anders als der einfache Mietspiegel – auf wissenschaftlichen Standards.
Doch auch die qualifizierten Mietspiegel stehen häufig in der Kritik, da sie nicht den gesamten Mietmarkt in einer Stadt abdecken. Als erster Richtwert, welche Preise in welchem Bezirk gängig sind, sollte die Reform dennoch vielen Mietern helfen.
Verlängerung der Mietpreisbremse
Im Wahlkampf diskutierten die Parteien hart über Maßnahmen, die bezahlbares Wohnen in deutschen Großstädten erhalten und ermöglichen sollen. Bundesweit hat etwa das Model des Berliner Mietendeckels für Aufsehen in der Immobilienbranche gesorgt. Am Ende wurde er vom Verfassungsgericht in Karlsruhe gekippt, allerdings nur, weil dem Land Berlin die Kompetenz für ein solches Gesetz gefehlt hat. Nur der Bund könne solche Maßnahmen ergreifen – deswegen kochte das Thema auch im Wahlkampf noch einmal hoch.
Auch wenn sich zumindest die Grünen in dieser Zeit tendenziell offen gegenüber einem bundesweiten Mietendeckel gezeigt haben, hat es die harte Maßnahme nicht in den Koalitionsvertrag geschafft.
Stattdessen haben sich SPD, FDP und Grüne nun darauf geeinigt, die Mietpreisbremse bis 2029 zu verlängern. Bei dieser werden die Mieten nicht eingefroren, aber Vermieter dürfen bei einer Neuvermietung den Preis nur um einen bestimmten Prozentsatz erhöhen.
Hier hat die Ampel sogar noch einmal nachgeschärft: In besonders angespannten Gebieten sollen Vermieter die Miete nur noch um maximal 11 Prozent in drei Jahren erhöhen können, heißt es im Koalitionsvertrag. Zuvor waren es noch 15 Prozent.
Mehr Durchblick bei den Heizkosten
Keine bösen Nachzahlungen mehr zum Jahresende: Mit der neuen Heizkostenverordnung haben Mieter ab diesem Jahr das Recht, monatlich Informationen zum Verbrauch und zur Abrechnung zu erhalten. So können Sie Ihren Verbrauch besser einschätzen und genügend Geld für die Heizkosten zurücklegen.
Allerdings gilt dies nicht für alle Wohnungen. Sollte Ihr Vermieter noch keine Geräte installiert haben, mit denen der Verbrauch aus der Ferne abgelesen werden kann, hat er noch bis 2026 Zeit. Bis dahin muss er die Geräte nachrüsten, damit Sie monatlich Ihre Abrechnung einsehen können.
Zuschuss zu den Energiekosten
Die Strom- und Energiepreise haben bereits 2021 immer neue Rekordwerte erreicht. Fast alle Energieversorger haben daher zum kommenden Jahr die Preise deutlich erhöht. Nicht jeder Verbraucher kann diese Mehrkosten stemmen – besonders Geringverdiener trifft die hohe Inflation zusammen mit den steigenden Preisen hart.
Daher erhalten Bürgerinnen und Bürger, die bereits Wohngeld als Sozialleistung beziehen, in diesem Jahr einen einmaligen Zuschuss, um die steigenden Energiekosten aufzufangen. Ende 2020 bezogen bundesweit rund 618.200 Haushalte Wohngeld.
Der Energiezuschuss soll im Sommer bei den bedürftigen Mietern ankommen – pünktlich zur Nebenkostenabrechnung bei vielen Haushalten. Was der Vermieter bei den Nebenkosten angeben muss und worauf Sie als Mieter achten sollten, lesen Sie hier übrigens hier.
Aufteilung der CO2-Kosten
Es war ein heiß umkämpftes Thema in der Großen Koalition: Die Aufteilung der zusätzlichen Kosten durch die CO2-Besteuerung zwischen Mietern und Vermietern. Ursprünglich sollten die Kosten gleichwertig zwischen beiden Parteien aufgeteilt werden, dann setzte sich allerdings die Union durch und entlastete die Vermieter (hier lesen Sie dazu mehr).
Die dürften sich nun über die Pläne der Ampel wenig freuen. Die neue Regierung will wiederum eine "faire" Verteilung zwischen Mietern und Vermietern schaffen. Geplant sei hierbei ein Stufenmodell, das sich auch nach dem energetischen Sanierungsstand der Immobilie richten soll. Der Mieterbund geht allerdings davon aus, dass Mieter mindestens bis zum 1. Juli 2022 die vollen Mehrkosten tragen müssen.
Als weitere Maßnahme ist bei der Ampel eine Teilwarmmiete in der Diskussion. In diesem Fall würden Vermieter ihre Wohnung beheizt vermieten. Die FDP nannte dies in ihrem Wahlprogramm eine "Basisversorgung mit Wärme" – laut Immoscout 24 wäre das eine Zimmertemperatur zwischen 20 bis 22 Grad Celsius. Wer es als Mieter im Winter gerne wärmer mag, muss die Mehrkosten dann selbst bezahlen.
Zuschuss zum Homeoffice
Was 2020 noch eine absolute Ausnahmesituation war, hat sich im vergangenen Jahr bei vielen Arbeitnehmern normalisiert: die Arbeit aus dem Homeoffice. Besonders im Frühjahr und Winter 2021 arbeiteten Arbeitnehmer wieder verstärkt aus den eigenen vier Wänden heraus.
Zuvor brauchten sie dafür ein eigenes Arbeitszimmer, um steuerliche Vorteile anmelden zu können. Doch die Regierung plant auch für 2022, das Homeoffice zu unterstützen. Wer hier die Pauschale von maximal 600 Euro im Jahr für die Arbeit im Homeoffice anmelden möchte, muss dafür kein eigenes Arbeitszimmer nachweisen. Wie Sie das Homeoffice in Ihrer Steuererklärung angeben und was Sie beachten sollten, lesen Sie hier.
Fest steht: Mit der Verlängerung dieser Ausnahmeregel können auch Arbeitnehmer von dem Kostenzuschuss profitieren, die vom Küchentisch aus arbeiten und nicht genügend Platz für ein eigenes Arbeitszimmer haben. Auch das sollte in erster Linie Menschen mit geringeren Einkommen und beengten Wohnsituationen entlasten.
- Eigene Recherche
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