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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Bundestagswahl, TV-Gebühren, Solarstrom Das ändert sich im Februar
Im Februar stellen die Bürger die Weichen dafür, welche politischen Änderungen künftig auf sie zukommen. Doch auch jetzt gibt es schon Neuigkeiten.
Wie die Bundestagswahl ausgeht, lässt sich zwar noch nicht sicher sagen, ein Ergebnis ist aber bereits bekannt. Und auch sonst bringt der Februar einige Änderungen mit sich – etwa für Nutzer von Satellitenfernsehen und Besitzer von Photovoltaikanlagen.
Neues Wahlrecht bei Bundestagswahl
Wenn am 23. Februar ein neuer Bundestag gewählt wird, steht eines schon fest: Das Parlament wird schrumpfen. Denn mit der Wahlrechtsreform fallen die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate weg, die in der Vergangenheit dazu geführt haben, dass der Bundestag deutlich größer wurde als aufgrund der Zweitstimmenergebnisse vorgesehen.
Künftig entscheidet ausschließlich die Zweitstimme über die Stärke einer Partei im Bundestag. Die Erststimme wird weiterhin für die Wahl eines Direktkandidaten im Wahlkreis genutzt. Maximal können 630 Abgeordnete das Parlament bilden. Aktuell hat der Bundestag 736 Mitglieder. Er ist damit die größte frei gewählte nationale Parlamentskammer der Welt.
Höhere Gebühren für HD-Fernsehen
Wer private Fernsehsender wie RTL, ProSieben, Sat.1 oder Vox via Satellit schaut, kann sie nur in der sogenannten Standardauflösung gratis empfangen. HD-Qualität kostet extra – und ab 1. Februar noch ein klein wenig mehr. Das dafür nötige HD+-Abonnement wird um 16,5 Prozent teurer. Statt bisher 6 Euro im Monat werden dann 6,99 Euro fällig. Betroffene Kunden sollten bereits eine E-Mail erhalten haben, in der das Unternehmen HD+ auch auf das Sonderkündigungsrecht hinweist.
Weniger Geld für PV-Anlagen-Besitzer
Besitzer einer Photovoltaikanlage oder eines Balkonkraftwerks müssen sich auf eine kleine Änderung einstellen: Ab 1. Februar 2025 fällt die Vergütung für Solarstrom, der in das Stromnetz eingespeist wird, geringer aus. Das gilt allerdings nur dann, wenn Sie Ihre Anlage bis dahin nicht in Betrieb genommen haben.
Melden Sie Ihre PV-Anlage erst nach dem 1. Februar an, fällt die Vergütung um ein Prozent geringer aus als bei älteren Anlagen. In konkreten Zahlen bedeutet das:
- Bei Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowatt-Peak (kWp) gibt es bei Volleinspeisung ab Februar 12,60 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Vorher waren es 12,73 Cent). Bei Teileinspeisung werden pro kWh 7,94 Cent ausgezahlt (vorher: 8,03 Cent).
- Bei Anlagen mit einer Leistung ab 10 bis 40 kWp gibt es bei Volleinspeisung ab Februar 10,56 Cent pro Kilowattstunde (vorher: 10,68 Cent). Gleiches gilt für PV-Anlagen mit einer Leistung ab 40 bis 100 kWp.
- Bei Teileinspeisung variiert die Vergütung: Für Anlagen mit einer Leistung ab 10 bis 40 kWp kassieren Besitzer ab Februar 6,88 Cent pro Kilowattstunde (vorher: 6,95 Cent), für Anlagen mit einer Leistung ab 40 bis 100 kWp sind es 5,62 Cent (vorher: 5,68 Cent).
Die nächste Senkung der Einspeisevergütung ist für den 1. August 2025 vorgesehen. Die niedrigere Vergütung gilt immer nur für neue Anlagen. Wer sich eine PV-Anlage anschafft, für den bleibt die Einspeisevergütung 20 Jahre lang gleich hoch – abhängig eben vom Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme.
Strengere Regeln für KI
Ab dem 2. Februar 2025 gelten in der Europäischen Union neue Vorschriften für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI). Der sogenannte AI Act regelt den Einsatz von KI-Systemen und verbietet bestimmte Anwendungen vollständig. Das gilt etwa für Programme, die Menschen anhand von Merkmalen oder Verhaltensweisen bewerten, wie es beispielsweise beim "Social Scoring" in China der Fall ist. Mit dem Regelwerk will die EU sicherstellen, dass KI für Nutzer nicht zur Gefahr wird.
Unternehmen, die KI entwickeln, müssen ihre Software künftig durch die EU bewerten lassen. Fällt das Produkt in die Hochrisikostufe, müssen die Anbieter Qualitäts- und Risikomanagementsysteme in ihre Anwendungen einbauen. Mehr zum AI Act lesen Sie hier.
Mehr Gehalt für Millionen Beschäftigte
Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, bekommt ab Februar mehr Geld. Das monatliche Gehalt steigt dann um 5,5 Prozent – mindestens aber um 340 Euro. Auch die Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit fallen dann höher aus. Grundlage für die Anpassung ist die Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023, die außerdem die Zahlung eines Inflationsausgleichs in Höhe von insgesamt 3.000 Euro und eine erste Erhöhung der Gehälter zum 1. November 2024 um 200 Euro vorsah.
- statista.com: "Wie viele Abgeordnete sitzen im Deutschen Bundestag?"
- digitalfernsehen.de: "HD Plus erhöht Preise um 16,5 Prozent – Sonderkündigung möglich"
- finanztip.de: "Einspeisevergütung 2025: Für Strom aus Deiner PV-Anlage bekommst Du Geld"
- artificialintelligenceact.eu: "Das EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz"
- biallo.de: "Neu: Diese Änderungen kommen im Februar 2025"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa