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So entwickelte sich die Arbeitszeit seit dem 20. Jahrhundert


Ein Kampf für mehr Freizeit
So entwickelte sich die Arbeitszeit seit dem 19. Jahrhundert

Von t-online, cch

13.11.2017Lesedauer: 2 Min.
Der Achtstundentag wurde 1994 im heute noch geltenden Arbeitszeitgesetz festgesetzt.Vergrößern des Bildes
Der Achtstundentag wurde 1994 im heute noch geltenden Arbeitszeitgesetz festgesetzt. (Quelle: Andor Bujdoso/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Für flexiblere Arbeitszeiten: Die FDP und der Rat der Wirtschaftsweisen fordern eine Lockerung der maximalen Arbeitszeit pro Tag. Sie sehen das Arbeitszeitgesetz als veraltet an. Die Geschichte des Achtstundentages.

Die FDP fordert, dass die deutschen Arbeitsrechtlinien an die EU-Vorschriften angepasst werden. Dadurch würde Arbeitszeit flexibler werden: Statt maximal acht Stunden täglich würden Arbeitnehmer dann maximal 48 Stunden wöchentlich arbeiten.

Der Achtstundentag wäre dementsprechend passé. Für ihn ist lange gekämpft worden. Als Erster soll ihn der walisische Sozialreformer Robert Owen Anfang 1830 gefordert haben.

Forderung nach acht Stunden Freizeit und Erholung

In Deutschland wurde der Wunsch nach mehr Freizeit Anfang des 20. Jahrhunderts immer stärker. Ein Arbeitstag mit elf Stunden war zu dieser Zeit typisch, so die Gewerkschaft IG Metall. Arbeitnehmerfamilien forderten, so wie es Owen auch schon getan hatte: "Acht Stunden arbeiten, acht Stunden schlafen und acht Stunden Freizeit und Erholung".

Bis zu dieser Regelung sollte es aber noch etwas dauern. Arbeitskämpfe und Streiks führten zunächst dazu, dass bis 1914 die Arbeitszeit auf zehn Stunden täglich zurückging. Mit Beginn des Ersten Weltkriegs nahm die Arbeitszeit wieder zu.

Stinnes-Legien-Abkommen legte Achtstundentag fest

Erst mit der Novemberrevolution kam die Wende. Am 15. November 1918 unterzeichneten Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften das Stinnes-Legien-Abkommen (benannt nach den Verhandlungsführern Hugo Stinnes und Carl Legien). Mit dem Abkommen wurden Gewerkschaften als Vertretung der Arbeiterschaft und als gleichberechtigte Tarifpartner anerkannt, die Arbeiterschutzgesetze der Vorkriegszeit wieder in Kraft gesetzt – und ab Januar 1919 der Achtstundentag bei vollem Lohnausgleich eingeführt.

Die Freude darüber wurde allerdings kurze Zeit darauf gedämpft: Ende 1923 erließ Reichsminister Heinrich Brauns von der Zentrumspartei eine neue "Verordnung über die Arbeitszeit". Der Achtstundentag als Normalarbeitszeit wurde damit zwar nicht aufgegeben. Ausnahmeregelungen wurden aber eingeräumt, sodass auch längere Tätigkeiten erlaubt waren.

Die Fünftagewoche folgte

Während des Zweiten Weltkriegs hatten die meisten Arbeitszeitschutzvorschriften dann gar keine Bedeutung mehr; 1946 wurde der Achtstundentag schließlich wiedereingeführt. Die meisten Menschen arbeiteten an sechs Tagen in der Woche, sodass eine 48-Stunden-Woche typisch war.

In den 1950er Jahren kämpfte der Deutsche Gewerkschaftsbund für eine Fünf-Tage-Woche, die ab 1965 durchgesetzt wurde. Später herrschte teilweise eine 35-Stunden-Woche vor.

Arbeitszeitgesetz regelt seit 1994 Achtstundentag

Der Achtstundentag wurde 1994 im heute noch geltenden Arbeitszeitgesetz festgeschrieben. In Paragraph 3 heißt es: "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."

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