Arbeitsrecht Ab wann gelten 45 Minuten Pause? Was Sie wissen sollten
Grundlage für Pausenzeiten ist in Deutschland das Arbeitszeitgesetz. In Paragraf 4 sind die Mindestzeiten für die Pausen je nach Arbeitszeit festgelegt.
Arbeitgeber sind laut Arbeitszeitgesetz dazu verpflichtet, die gesetzlichen Pausenzeiten für ihre Mitarbeiter einzuhalten. Bei den gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten handelt es sich um Mindestvorgaben. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen also freiwillig längere Pausenzeiten einräumen. Die Ruhepausen zählen nicht als Arbeitszeit und werden nicht vergütet. Sie dienen zur Erholung und zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter.
Pause nach spätestens sechs Stunden
Nicht nur Ihr Arbeitgeber muss Ihnen eine Pause gewähren, sondern als Arbeitnehmer sind Sie auch nach spätestens sechs Stunden durchgehender Arbeit nach dem Arbeitszeitgesetz verpflichtet, eine Pause einzulegen.
Laut Arbeitsrecht ist es nicht erlaubt, dass Sie auf die Pause verzichten, um früher Feierabend zu haben. Arbeiten Sie nur bis zu sechs Stunden am Tag, müssen Sie keine Pause einlegen. Bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden am Tag schreibt das Gesetz eine Pause von mindestens 30 Minuten vor.
Mehr als neun Stunden Arbeitszeit – Pausenregelung
Arbeiten Sie mehr als neun Stunden am Tag, ist eine Pause von mindestens 45 Minuten Pflicht. Ihre Arbeit müssen Sie nicht für 45 Minuten am Stück unterbrechen.
Beginnen Sie beispielsweise um 7.30 Uhr mit der Arbeit, können Sie um 9 Uhr eine Frühstückspause von 15 Minuten einlegen. Sie starten um 12.30 Uhr in eine Mittagspause von 30 Minuten. Um 13.00 Uhr beginnen Sie wieder mit der Arbeit. Bei insgesamt 45 Minuten Pause und einer Arbeitszeit von neun Stunden endet Ihr Arbeitstag um 17.30 Uhr. Wann Sie Ihre Pausen nehmen, stimmen Sie mit Ihrem Vorgesetzten ab.
Ausnahmen von den gesetzlichen Pausenregelungen
Im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung können Abweichungen von den gesetzlichen Pausenregelungen festgelegt werden. Der Arbeitgeber ist in solchen Fällen verpflichtet, einen Ausgleich zu schaffen, beispielsweise häufige Unterbrechungen der Arbeitszeit um jeweils zehn Minuten.
Solche Sonderregelungen gelten zum Beispiel in Kliniken und Pflegeeinrichtungen, wo im Schichtdienst gearbeitet wird. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens elf Stunden arbeitsfreie Zeit liegen. Von den gesetzlichen Pausenregelungen ausgenommen sind Chefärzte und leitende Angestellte.
Strengere Pausenregelungen für Jugendliche
Strengere Regelungen bezüglich der Pausen gelten für Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Hier gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Nach 4,5 bis 6 Stunden Arbeitszeit ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Eine Pause von 60 Minuten ist bei einer Arbeitszeit von 6 bis 8 Stunden Pflicht.
Regelung bei kurzen Arbeitsunterbrechungen
Kurze Arbeitsunterbrechungen von weniger als 15 Minuten zählen nicht als Pausen, wie beispielsweise der Gang zur Toilette. Diese Arbeitsunterbrechungen werden nicht von der bezahlten Arbeitszeit abgezogen. Andere Regelungen können für Raucherpausen gelten. Der Arbeitgeber hat das Recht, Raucherpausen außerhalb der im Unternehmen geltenden Pausenzeiten zu verbieten (mehr dazu hier). Er kann auch vorschreiben, dass Raucherpausen nachzuarbeiten sind.
- arbeitsrechte.de: "Pausenregelung: Wann das Arbeitsrecht Pausen vorschreibt" (Stand: 26.06.2023)
- karrierebibel.de: "Pausenregelung: Gesetzliche Pausenzeiten, Dauer, Ausnahmen" (Stand: 01.02.2023)
- eigene Recherche