Verbraucher Private Haftpflichtversicherung zahlt für Waldbrandschäden
Weggeworfene Zigaretten oder der leichtfertige Umgang mit entzündlichem Material können Waldbrände auslösen – gerade bei Hitze und großer Trockenheit.
Wer auf diese Weise unabsichtlich ein Feuer verursacht hat, sollte eine private Haftpflichtversicherung haben. Denn diese bezahlt für den Schaden in der Regel, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Ausgeschlossen vom Schutz ist vorsätzliches Handeln, grobe Fahrlässigkeit ist hingegen inbegriffen.
Die Privathaftpflichtversicherung tritt grundsätzlich für alle Schäden ein, für die der Versicherungsnehmer haftungsrechtlich verantwortlich ist. Die Versicherungssumme sollte mindestens fünf Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden betragen, rät der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Prämien sparen können Kunden durch eine Selbstbeteiligung.
Wer ist mitversichert?
Die Police gilt normalerweise auch für Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder. Für Kinder zahlt die Versicherung aber nur, solange diese unverheiratet sind und die erste Berufsausbildung oder das Studium noch nicht abgeschlossen haben.
- dpa