Kfz-Versicherung Die vorläufige Deckung bei der Kfz-Versicherung
Die vorläufige Deckung dient in der Kfz-Versicherung zur Absicherung von Schadensfällen in der Zeit zwischen dem Autokauf und der endgültigen Anmeldung bei der Zulassungsstelle. Wer ein Auto erwirbt, muss dieses mindestens über eine Haftpflichtpolice versichern, und sobald der Versicherte die Deckungskarte erhält, beginnt die vorläufige Deckung. Wichtig ist hier zu wissen, dass der Versicherungsschutz nur gilt, wenn die erste Prämie fristgerecht bezahlt wird.
Kfz-Versicherung und vorläufige Deckung
Jeder Autofahrer muss für selbst verursachte Schäden haften, daher ist eine Kfz-Versicherung zwingend vorgeschrieben. Deshalb muss bei der Anmeldung in der Zulassungsstelle in der Regel auch ein Nachweis über die abgeschlossene Versicherung abgegeben werden. (Rabattretter für Autofahrer, die lange unfallfrei gefahren sind)
Da das Auto aber nach dem Kauf meist sehr zügig zugelassen wird und die Versicherungen die entsprechenden Papiere nicht so schnell ausfertigen können, wird mit der Deckungskarte eine vorläufige Deckung bescheinigt. Diese gilt dann so lange, bis der endgültige Versicherungsschein ausgestellt und zugesendet wurde.
Vorläufige Deckung: Heute gilt die eVB-Nummer
Die Deckungskarte wurde in den letzten Jahren durch die eVB-Nummer abgelöst. Diese elektronisch erstellte Nummer erhält der Versicherte bei einem Online-Abschluss direkt per E-Mail oder sogar aufs Handy gesendet. Wartezeiten auf die vorläufige Deckung entfallen seitdem völlig. (Die Deckungskarte - früher Doppelkarte - als Bestätigung)
Die eVB-Nummer wird dann einfach bei der Zulassungsstelle angegeben und das Auto kann angemeldet werden, nachdem der Mitarbeiter die Daten direkt mit dem Versicherungsunternehmen abgeglichen hat. Wenn das Fahrzeug noch nicht angemeldet sein sollte, muss auf der Fahrt zur Zulassungsstelle unbedingt die Versicherungsbestätigung mit der eVB-Nummer mitgeführt werden, damit eine vorläufige Deckung gewährleistet ist.