Kfz-Versicherung: Tipps zur Unfallabwicklung
Generell gilt bei einem Autounfall: Ruhe bewahren! Sehen Sie nach, ob beteiligte Personen verletzt sind, leisten Sie erste Hilfe und fordern Sie ggf. schnellstmöglich einen Rettungswagen an (112). Außerdem sollten Sie die Polizei (110) anrufen, um den Unfallhergang zu dokumentieren. Bei kleineren Blechschäden können Sie den Vorfall auch ohne Polizei abwickeln. Beachten Sie dabei die folgenden Punkte.
Tauschen Sie mit Ihrem Unfallgegner alle wichtigen Daten aus. Hierfür eignet sich ein standardisierter Unfallbericht, der bei jeder Versicherung erhältlich ist. Notieren Sie Name und Anschrift des Unfallgegners, aber auch des Halters des gegnerischen Fahrzeugs, falls sie voneinander abweichen. Schreiben Sie sich die Versicherung inklusive der entsprechenden Versicherungsscheinnummer ebenfalls auf. Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls spielen auch eine wichtige Rolle. Skizzieren Sie hierfür den Unfallhergang.
Wenn Ihr Fahrzeug einen Unfallschaden aufweist und die Schuldfrage unklar ist, sollten Sie den Wagen noch nicht in die Werkstatt bringen. Andernfalls besteht das Risiko, nachträglich die entstandenen Kosten aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Wird Ihnen die Kostenübernahme der gegnerischen Versicherung gewährt, können Sie mithilfe der "Reparaturkosten-Übernahme-Erklärung" die Kostenabwicklung an die Werkstatt abgeben.
Wenn Sie den Unfall verursacht haben oder eine Mitschuld tragen, sollten Sie ihn umgehend Ihrer Versicherung melden. Beachten Sie, dass Sie durch die Inanspruchnahme Ihrer Versicherung möglicherweise eine Herabstufung in der Schadensfreiheitsklasse hinnehmen müssen und anschließend höhere Beiträge bezahlen müssen.
Sollten Sie der Unfallverursacher sein, sollten Sie dafür Sorge tragen, dass ein von Ihnen beauftragter Sachverständiger den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners abnimmt. So stellen Sie sicher, dass der Schaden nicht übermäßig hoch bewertet wird. Als Unfallgeschädigter wiederum bietet ein eigens beauftragter Sachverständiger den Vorteil, dass er den Schaden meist höher ansetzt, als versicherungseigene Sachverständige.
Neben entstandenen Schäden am Fahrzeug muss die Versicherung auch die Kosten für den Abschleppdienst übernehmen. Ist das Fahrzeug nach dem Unfall schrottreif, werden auch die für die Verschrottung entstehenden Kosten von der Versicherung getragen.
Wenn Ihr Wagen für längere Zeit in die Werkstatt muss, haben Sie Anspruch auf einen Leihwagen. Die dafür anfallenden Kosten werden von der Kfz-Versicherung übernommen. Allerdings gilt dies nur für Autofahrer, die täglich mindestens 30 Kilometer zurücklegen. Wichtig: Meist werden Leihwagen nur im Preisniveau Ihrer Fahrzeugklasse gewährt. Erkundigen Sie sich daher im Voraus, welcher Mietwagen von Ihrer Versicherung übernommen wird.