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Steuererklärung: Kann ich eigentlich Corona-Masken absetzen?


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Steuererklärung
Kann ich Corona-Masken von der Steuer absetzen?


Aktualisiert am 26.01.2021Lesedauer: 3 Min.
Ein Frau trägt eine FFP2-Maske bei der Arbeit (Archivbild): In Büros herrscht während der Corona-Pandemie Maskenpflicht.Vergrößern des Bildes
Ein Frau trägt eine FFP2-Maske bei der Arbeit (Archivbild): In Büros herrscht während der Corona-Pandemie Maskenpflicht. (Quelle: Westend61/getty-images-bilder)

Strengere Maskenpflicht beim Einkauf und im ÖPNV: Bund und Länder haben die Corona-Maßnahmen nachgeschärft. Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

Die einfache Stoffmaske hat vielerorts ausgedient. In Bus und Bahn und in den Supermarkt sollen Sie nur noch mit einer besser schützenden FFP2- oder einer medizinischen OP-Maske kommen. Das geht ins Geld.

Schließlich sind beides Einwegprodukte, die Sie spätestens dann entsorgen müssen, wenn sie durchfeuchtet sind. Manch ein Arbeitgeber geht deshalb dazu über, seinen Angestellten FFP2-Masken zur Verfügung zu stellen.

Aber sind die wirklich kostenlos oder muss ich sie als geldwerten Vorteil versteuern? Darf ich andersherum meine selbst gekauften Masken von der Steuer absetzen? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Muss ich Masken vom Arbeitgeber versteuern?

In der Regel nicht, sagt Daniel Schollenberger, Steuerexperte bei Steuertipps.de. Zwar könne man Masken, die es vom Arbeitgeber geschenkt gibt, theoretisch als geldwerten Vorteil auslegen, aber: "Werden die Masken aus betrieblichem Interesse gekauft, dann stellt die kostenlose Maskenabgabe keinen geldwerten Vorteil dar."

Die Experten von Buhl Data Service, Macher der Wiso-Steuersoftware, sehen das ähnlich. Sie bewerten vom Chef geschenkte Masken eher als "freiwillige soziale Leistung", die nicht dem Sachbezug unterliege und deshalb steuerlich auch nicht relevant sei. Es liege jedoch in der Verantwortung des Arbeitgebers, das zu entscheiden und könne je nach Beruf variieren.

Allerdings wären die Masken selbst dann bis zu einem gewissen Grad steuerfrei, wenn sie als Sachbezug gezählt würden. Die Freigrenze liegt hier bei 44 Euro pro Monat.

Wann besteht "betriebliches Interesse"?

Wenn es sich um eine Vorsichtsmaßnahme handelt, die Arbeitnehmer schützen und den Betrieb aufrechterhalten soll – so wie jetzt in der Corona-Pandemie. Dass die Masken auch privat genutzt werden können, spiele für die lohnsteuerliche Bewertung in diesem Fall keine Rolle, so Schollenberger.

Was gilt für Arbeitgeber bei der Steuer?

Kauft ein Arbeitgeber Masken für seine Arbeitnehmer, kann er die Kosten dafür als Betriebsausgaben abziehen.

Kann ich selbst gekaufte Masken absetzen?

Hier ist die Lage uneindeutiger. "Das hängt davon ab, ob die Maske beruflich genutzt wird oder nicht", sagt Thomas Matena, Marketing Manager bei Buhl Data Service. Falls sie beruflich genutzt werde, könne man sie den Werbungskosten zurechnen.

Steuertipps.de-Experte Schollenberger hält das hingegen nicht für möglich. Weil die Maske auch privat genutzt werden könne, gelte sie als gemischtgenutztes Arbeitsmittel. "Das heißt, es lässt sich nicht vernünftig zuordnen, welcher Prozentsatz auf private und welcher auf die berufliche Verwendung entfällt. Damit entfällt der Ansatz als Werbungskosten", sagt Schollenberger.

Er rät, die Maske stattdessen als außergewöhnliche Belastung anzusetzen. "Hierbei wirken sich die Kosten dann aus, wenn Sie über die zumutbare Eigenbelastung kommen."

Matena wiederum schränkt ein, dass eine außergewöhnliche Belastung laut Gesetz nur dann vorliegt, wenn der Steuerpflichtige "zwangsläufig größere Aufwendungen als die überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands" hat.

"Daher würden wir einen generellen steuerlichen Abzug hier eher verneinen, da in Zeiten einer Pandemie alle Steuerpflichtigen diese Aufwendungen tragen müssen – das Merkmal der 'Außergewöhnlichkeit' ist im Vergleich zu anderen Steuerzahlern also nicht gegeben", sagt Matena.

Tipp: Probieren Sie einfach eine der Varianten aus. Die Finanzämter entscheiden dann selbst, was sie durchgehen lassen. Um vom Absatz als Werbungskosten zu profitieren, müssen Sie übrigens grundsätzlich über die Pauschale von 1.000 Euro kommen, die Ihnen ohnehin gewährt wird.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Gespräch mit Daniel Schollenberger
  • Gespräch mit Thomas Matena
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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