t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschland

Corona-Gipfel: Lockdown verlängert – diese Maßnahmen wurden beschlossen


Corona-Gipfel
Diese härteren Corona-Maßnahmen wurden beschlossen

t-online, Annika Leister

Aktualisiert am 20.01.2021Lesedauer: 3 Min.
Player wird geladen
"Ein gewaltiger Schritt": Hier äußert sich Angela Merkel zu den neu beschlossenen Corona-Maßnahmen. (Quelle: reuters)

Bund und Länder haben nach einer langen Diskussion neue Corona-Regeln beschlossen. Darunter sind eine Lockdown-Verlängerung und eine Maskenpflicht. Eine Übersicht über die neuen Maßnahmen.

Bund und Länder haben bis zum späten Abend über härtere Corona-Maßnahmen beraten, ein extremer Lockdown ist vorerst vom Tisch. In dem finalen Beschluss einigen sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs primär auf eine Verlängerung der derzeitigen Maßnahmen. Aber aus Sorge vor der Corona-Mutation B.1.1.7 wurden in einigen Bereichen Verschärfungen beschlossen. Diese müssen nun von den Bundesländern umgesetzt werden. Eine Übersicht:

Folgende Maßnahmen wurden beschlossen:

  • Verlängerung des Lockdowns: Die bisher im Lockdown geltenden Beschlüsse von Bund und Ländern werden fortgesetzt. Die Maßnahmen gelten "zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021".
  • Aufforderung zur weiteren Kontaktbeschränkung: Die Kontaktbeschränkungen werden nicht noch weiter verschärft, bleiben aber so streng wie bisher. "Private Zusammenkünfte sind weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet."
  • Medizinische Maskenpflicht in ÖPNV und Geschäften: Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen habe sich in der Pandemie als "besonders wirksame Maßnahme" erwiesen, heißt es in dem Beschluss. Vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Mutationen werde die bisherige Maskenpflicht deswegen konkretisiert: In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften sind in Zukunft verbindlich medizinische Masken (OP-Masken oder Masken des Standards KN95 oder FFP2) vorgeschrieben.
  • Kontakte in öffentlichen Verkehrsmitteln reduzieren: Durch "Homeoffice-Möglichkeiten, die Entzerrung des Fahrgastaufkommens in den Stoßzeiten und zusätzlich eingesetzte Verkehrsmittel" sollen Kontakte in Bus und Bahn reduziert werden.
  • Schulen: Kindertagesstätten und Schulen bleiben grundsätzlich "bis zum 14. Februar geschlossen". "Bund und Länder danken ausdrücklich Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern und dem pädagogischen Personal in Schulen und in der Kindertagesbetreuung für die Bewältigung der großen Herausforderungen in der Pandemie", heißt es in dem Beschluss. "Ihr Arbeits- und Gesundheitsschutz hat hohe Priorität."
  • Mehr Homeoffice: Das Arbeitsministerium wird eine Verordnung erlassen, "wonach Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen". Arbeitnehmer würden gebeten, das Angebot anzunehmen.
  • Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, muss für Arbeitsbereiche auf engem Raum im Rahmen der Umsetzung der Arbeitsschutzstandards weiterhin die Belegung von Räumen reduziert werden oder es sind ohne ausreichende Abstände medizinische Masken einzusetzen, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.
  • Ausgangssperren für Corona-Hotspots: Die Beschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer vom Wohnort ist vorerst gestrichen. Allerdings sieht der Beschluss vor, dass in Ländern und Kreisen, die "absehbar die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können", umfangreich "weitere lokale oder regionale Maßnahmen" ergriffen werden.
  • Zur weiteren Reduzierung der Fahrgastzahlen im ÖPNV zu klassischen Berufsverkehrszeiten werden die Unternehmen aufgefordert, flexible Arbeitszeiten wo immer möglich einzusetzen.
  • Gesundheitsämter verstärken: Die Gesundheitsämter werden personell verstärkt und wieder in die Lage versetzt, Kontakte nachzuverfolgen. Eine Kontaktnachverfolgung soll "mindestens bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner flächendeckend gewährleistet" sein. Flächendeckend soll außerdem die Software Sormas (Surveillance Outbreak Response Management And Analysis System) zum Einsatz kommen.
  • Schnelltests und FFP2-Pflicht für Pflege- und Altenheime: Das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wird in Zukunft "beim Kontakt mit den Bewohnern" zum Tragen von FFP2-Masken verpflichtet sein. Das Personal und Besucher sollen beim Betreten "mehrfach pro Woche" mit Schnelltests auf Corona getestet werden. Das wurde eigentlich schon im Dezember beschlossen, scheiterte aber immer wieder, wie der Entwurf festhält: "Vielfach fehlen in den Einrichtungen die personellen Kapazitäten". Helfen sollen "kurzfristig Bundeswehrsoldaten und im zweiten Schritt Freiwillige".
  • Gottesdienste: Für Gottesdienste sieht der Beschluss eine Maskenpflicht am Platz vor, Gesang bleibt verboten. Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmenden sind beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor anzuzeigen, sofern keine generellen Absprachen mit den entsprechenden Behörden getroffen wurden.
  • Einreisebeschränkungen: Es soll weiterhin eine weitgehende Einschränkung der Einreise vermieden werden. Jedoch gibt es bei Einreisen aus Ländern, die als "Verbreitungsgebiet von problematischen Virusvarianten" eingestuft werden, eine Test- und Quarantänepflicht. Vorher waren das lediglich Großbritannien und Südafrika.
  • Tagesanbruch: Merkels Stern sinkt

Bund und Länder hatten sich aus Angst vor der mutierten Coronavirus-Variante aus Großbritannien früher als eigentlich geplant zu einem erneuten Maßnahmen-Gipfel getroffen. Zwar haben sich die Corona-Zahlen in Deutschland nach dem Jahreswechsel stabilisiert. So sank die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Fallzahlen über eine Woche pro 100.000 Einwohner, zuletzt auf 136.

Sie ist damit aber immer noch weit von dem Zielwert von 50 entfernt, den Bund und Länder ausgegeben haben, um das Virus unter Kontrolle zu bringen und das Gesundheitssystem zu entlasten. Insgesamt sind nun über 2,033 Millionen Ansteckungen in Deutschland und 46.419 Todesfälle registriert worden.

Verwendete Quellen
  • Beschluss zwischen Bund und Ländern
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Neueste Artikel



TelekomCo2 Neutrale Website