Das sind die Regelungen Wann haben Sie das Recht auf unbezahlten Urlaub?
Ein Arbeitnehmer möchte unbezahlten Urlaub nehmen. Obgleich kein grundsätzlicher Anspruch darauf besteht, gibt es Ausnahmen. Hier erfahren Sie welche.
Die Tagesmutter ist krank, im Keller steht das Wasser – zur Arbeit zu gehen ist kaum möglich, der reguläre Urlaub ist aber längst verbraucht oder verplant. Haben Sie jetzt ein Recht auf unbezahlten Urlaub? Nein, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. "Man kann das vereinbaren – einen grundsätzlichen Anspruch darauf gibt es aber nicht."
Sonderurlaub aus persönlichen Gründen
Allerdings kennt das Gesetz die Möglichkeit, aus persönlichen Gründen wie einem Trauerfall Sonderurlaub zu nehmen – also "für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit", wie es im Bundesgesetzbuch (BGB) heißt, nicht zur Arbeit zu kommen. Dabei handelt es sich nicht um unbezahlten Urlaub, Lohn gibt es weiter.
Wie lang der Sonderurlaub sein darf, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und zum Beispiel in Tarifverträgen oder einer Betriebsvereinbarung geregelt. "Meistens sind das ein oder zwei Tage, bei einem kranken Kind zum Beispiel fünf."
Info
Müssen Sie zuhause bleiben, weil Ihr Kind länger erkrankt ist, kann der Arbeitgeber den unbezahlten Urlaub nicht einschränken. Er beschränkt die Weiterzahlung der Bezüge jedoch auf die Zeit des vertraglich geregelten Sonderurlaubs. Nur dann erhalten Sie Kinderpflegekrankengeld.
Chef muss in jedem Fall zustimmen
Jeder unbezahlte Urlaub ist Verhandlungssache – auch ein längeres Sabbatical fällt zum Beispiel darunter. Arbeitnehmer sind hier also auf ein Entgegenkommen des Chefs angewiesen. Bewegt der sich nicht, sollten sie aber nicht einfach zu Hause bleiben. "Das ist Arbeitsverweigerung", sagt Oberthür. "Das hat arbeitsrechtliche Konsequenzen, bis hin zur Kündigung."
Elternzeit verlängern
Möchten Eltern die Dauer der Elternzeit über den gesetzlich geregelten Zeitraum hinaus nutzen, können sie ihren Arbeitgeber auf unbezahlten Urlaub ansprechen. Ein Recht darauf besteht jedoch nach der Elternzeit nicht.
TVöD: Urlaubsregelung im Öffentlichen Dienst
Tarifvertraglich gewährt § 28 TVÖD-AT den im öffentlichen Dienst Beschäftigten einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und die betrieblichen oder dienstlichen Verhältnisse es erlauben.
Keine Arbeit, kein Geld
Unbezahlter Urlaub bedeutet, dass während der vereinbarten Zeit das Arbeitsverhältnis ruht – Sie müssen demnach keine Arbeitsleistung erbringen. Auf der anderen Seite ist Ihr Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, Sie in diesem Zeitraum zu bezahlen.
Krankenversicherung
Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge zur Sozialversicherung einen Monat lang weiter. Er übernimmt die Kosten auch dann, wenn die Dauer der Auszeit schon feststeht. Überschreitet die freie Zeit einen Monat, müssen Sie die Beiträge an Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung selbst übernehmen.
Das sollte eine Vereinbarung enthalten
Halten Sie Vereinbarungen zum unbezahlten Urlaub immer schriftlich fest, um bei späteren Unklarheiten auf der sicheren Seite zu sein. Dies kann etwa dann wichtig sein, wenn Ihr Arbeitgeber behauptet, Sie hätten sein Einverständnis nicht erhalten.
- Name, Anschrift, Datum
- Titel: Antrag auf unbezahlten Urlaub
- Zeitraum des unbezahlten Urlaubs
- Begründung
- Frist für Unterschrift des Arbeitgebers angeben
- Eigene Unterschrift
- Unterschrift des Arbeitgebers
Quellen:
- dpa
- AP